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II. Theil. Dienstliche Einrichtungen

II. Theil. Dienstliche Einrichtungen

Digitalisierung: Dresden SLUB, ZB

Public Domain Mark 1.0 Universell

Sprache
Deutsch

Erschienen in
Pflegerordnung für die Landes- Heil- und Pfleganstalten und die Landesanstalten für Blinde, für schwachsinnige und für sittlich gefährdete Kinder : eingeführt durch Verordnung vom 2. November 1898, 1389 IV D

Letzte Aktualisierung
09.10.2025, 12:17 UTC

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