Urkunde

Louisa Gräfin von Hatzfeld, Dechantin, Theresia vo

Regest: Louisa Gräfin von Hatzfeld, Dechantin, Theresia von Gymnich, Seniorin, Klemens Werther, Senior-Kanoniker, sowie sämtliche Kapitulare des freien adeligen Stiftes St. Quirin in Neuss, bekunden, daß sie den zu Grefrath im Amte Krickenbeck gelegenen Dunckhof samt Ländereien, Benden und Holzungen, ferner eine Erbrente von einem Malter Korn und 3 Reichstalern Kapaunengeld an die Eheleute Peter Winckels und Christina Biesten erblich unter folgenden Bedingungen verpachten: Die Eheleute sind verpflichtet, für die halbe Gemeinde Grefrath einen Ziehochsen zu halten, den Zehnten von 93 Par, halb Roggen, halb Hafer, ohne Kostenerstattung zu empfangen, aufzuspeichern und bis zu seinem Verkauf aufzubewahren, außerdem einen Flachszehnten von 93 Stein und 12 Pfund Wachs nach Neuss zu schaffen. Zur Instandhaltung des Zehntspeichers liefert jedoch das Kapitel die erforderlichen Bretter. Ferner obliegt es den Pächtern, sooft einer des Kapitels nach Grefrath reisen muß, diesen mit Pferd oder Kutsche in Neuss abzuholen und nach dem nächsten Bestimmungsort zu bringen, jährlich eine Fuhre nach Neuss zu stellen, wie auch die von Walbeck oder sonsther kommenden Pferde und Fuhrleute zu verpflegen. Die Kosten der Kurmede tragen allein die Erbpächter. Sie sind verpflichtet, die Hofgebäude stets in einem guten Zustand zu halten und von den Ländereien nichts zu belasten, zu veräußern oder abzuspleißen. Sollte der Hof ohne ihr Verschulden niederbrennen, so kann das Bauholz aus dem zum Hofe gehörenden Gehölz genommen werden. Das Kapitel übernimmt auch die Hälfte der Baukosten, aber der Pächter allein die Fuhrkosten. Es sollen innerhalb 50 Jahren wenigstens 80 Eichen, je einen Fuß dick, in den Holzungen des Hofes stehen. Zur Bürgschaft setzen die Erbpächter 875 Klevische Reichstaler, die zu Lasten der Gemeinde Grefrath ausstehen. Die jährliche Erbpacht beträgt 60 Klevische Reichstaler, zahlbar innerhalb 14 Tagen um Martin, erstmalig 1787. Unterbleibt die Zahlung zwei Jahre ganz oder drei Jahre teilweise, so wird der Vertrag ungültig. Irgendwelche Verbesserungen an den Gebäuden dürfen nicht abgerechnet werden. Beim Tode eines Pächters muß der Nachfolger zuvor 60 Klevische Reichstaler erlegen, auch innerhalb eines Jahres ein Verzeichnis der vorhandenen Liegenschaften und eine beglaubigte Liste der Abgabenpflichtigen einreichen. Schließlich ist der Erbpächter verpflichtet, alle die Zehnten angehenden Besteuerungen und Nachrichten dem Kapitel zuzusenden. Actum Neuss.

Reference number
K/161
Formal description
Or. Pap. mit dem aufgedrückten Kapitelssiegel, ein Bogen.
Notes
Beiliegend Fotokopie einer Urkunde der Louisa Gräfin von Hatzfeld im Besitz von Ernst Winkels, Grefrath.

Context
Grefrath Urkunden und ältere Akten bis 1848 >> Urkunden
Holding
G 1 Grefrath Urkunden und ältere Akten bis 1848 Grefrath Urkunden und ältere Akten bis 1848

Indexentry person
Hatzfeld von, Louisa (Gräfin)
Gymnich von, Theresia (Dechantin)
Werther, Klemens
Winckels, Peter
Biesten, Christina

Date of creation
1786 September 25

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Last update
05.11.2025, 3:44 PM CET

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Object type

  • Urkunden

Time of origin

  • 1786 September 25

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