Abschnitt

Titulus V. Wie sich die Herrschaften gegen das Gesinde zu verhalten haben, wie auch vom Dienst-Lohn, Kost, Livree und Kleidung.

Titulus V. Wie sich die Herrschaften gegen das Gesinde zu verhalten haben, wie auch vom Dienst-Lohn, Kost, Livree und Kleidung.

Digitalisierung: Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek

Public Domain Mark 1.0 Universell

Sprache
Deutsch

Erschienen in
Ihro Römisch-Kaiserlichen in Germanien, zu Hungarn und Böheim Königlichen Majestät [et]c. [et]c. Neue Hausgenossen-Gesinde, und Dienstbothen-Ordnung, Vor das Königreich Böheim

Erschienen
1765 -

Letzte Aktualisierung
09.04.2025, 12:56 MESZ

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Objekttyp

  • Abschnitt

Entstanden

  • 1765 -

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