Bestand
Internationaler Verband für Innere Mission und Diakonie (Bestand)
Verband evangelischer Organisationen,
die auf dem Gebiet der inneren Mission und christlichen Liebestätigkeit
arbeiten.
Nr. 16 und 45 sind nicht
belegt!
Vorwort
Die Gründung des Internationalen Verbandes für Innere
Mission und Diakonie greift auf Wurzeln der internationalen
Zusammenarbeit zurück, die bis in das 19. Jh. reichen. Aber erst nach dem
Ersten Weltkrieg bahnte sich eine Institutionalisierung der bereits
bestehenden Kontakte an. In Zusammenhang mit dem 40. Kongress für Innere
Mission, der im Oktober 1922 in München stattfand, hatte der
Central-Ausschuss für die Innere Mission der deutschen ev. Kirche (CA)
zur ersten Kontinentalen Konferenz für Innere Mission und Diakonie
geladen. Gemeinsam mit den CA-Direktoren Johannes Steinweg und Gerhard
Füllkrug entwarf der schwedische Erzbischof Nathan Söderblom die Satzung
für den Kontinentalen Verband für Innere Mission und Diakonie. Im
September 1923 fand anlässlich des 75-jährigen Jubiläums des CA in
Wittenberg die 2. Konferenz des Kontinentalen Verbandes statt, während
der die Satzung verabschiedet wurde.
Zu seinen Aufgaben zählte
der Verband vor allem die Intensivierung der Beziehungen zwischen den
einzelnen Organisationen der Innere Mission und Diakonie auf
internationaler Ebene durch die Organisation von Kongressen und den
Austausch von Berichten. Außerdem wollte er auf der internationalen Ebene
ein Sprachrohr für die evangelische Diakonie und Innere Mission sein und
bei Notständen gemeinsame Hilfe organisieren.
Mitglieder des
Verbandes konnten freie evangelische Zentralverbände und Ausschüsse der
Inneren Mission und Diakonie werden. Vereine und Gesellschaften, deren
Arbeit sich dem Feld der Inneren Mission widmete, konnten nur Mitglied
mit beratender Stimme werden. Organe des Verbandes waren der Vorstand,
der Ausschuss und der Kongress. Der Ausschuss bestand aus den Vertretern
der einzelnen Mitgliedsorganisationen, wobei die Anzahl der Vertreter die
Stimmzahl des Herkunftslandes nicht überschreiten durfte. Aus seiner
Mitte wählte der Ausschuss den Vorsitzenden, bis zu drei stellvertretende
Vorsitzende und einen Geschäftsführer für die Dauer von drei
Jahren.
Mit Ausnahme des 1. Kontinentalen Kongresses für
Innere Mission 1926 in Amsterdam konzentrierte sich die Tätigkeit in den
folgenden Jahren, wegen der schwierigen wirtschaftlichen Lage, auf die
Organisation von Tagungen und die Arbeit in bis zu vierzehn Kommissionen
bzw. Ausschüssen, die vom ausdifferenzierten Organisationsaufbau des CA
profitierten (vgl. ADW, IV 15).
Auf der Ausschuss-Sitzung in
Eisenach wurde am 23. September 1927 die Änderung des Namens des
Verbandes in Internationaler Verband für Innere Mission und Diakonie
beschlossen (vgl. ADW, IV 8).
In Zürich wurde auf der
Ausschuss-Sitzung des Verbandes am 19. Juni 1928 die Satzung
festgeschrieben (vgl. ADW, IV 15).
Am 9. Juli 1932 wurde auf
der Vertreterversammlung in Homburg vor der Höhe der Paragraph zur
Zusammensetzung des Vorstandes verändert und ergänzt. Zukünftig sollten
ihn der Präsident, zwei Vizepräsidenten und sechs Beisitzer bilden, die
auf vier Jahre gewählt wurden und die Hälfte der Mitglieder sollte im
zweijährigen Turnus wechseln (vgl. ADW, IV 15).
Der
Devaheim-Skandal 1932 sowie die Machtergreifung Adolf Hitlers und der
Deutschen Christen im Jahr 1933 schwächten den CA und damit die stärkste
Säule des Verbandes. Mit Ausbruch des Zweiten Weltkrieges kam die Arbeit
des Verbandes allmählich zum Erliegen.
Nach dem Krieg gingen
bereits 1947 erste Impulse zur Wiederaufnahme der Verbandstätigkeit vom
Direktor der Inneren Mission in Holland, Albertus Otter, aus. Zusammen
mit dem Präsidenten der Inneren Mission in der Schweiz, Wilhelm
Bernoulli, suchte er Kontakt zum Generalsekretär des Weltkirchenrates,
Willem Visser’t Hooft, der die Wiederbelebung des Verbandes sehr
unterstützte. Auf der Konferenz für Innere Mission im Oktober 1951 in
Amsterdam stellte Freiherr M. van Lennep in seinem Beitrag die Frage nach
dem früheren Internationale Verband für Innere Mission und Diakonie.
Diese Frage wurde von verschiedenen Seiten aufgegriffen, und in dieser
Weise ermuntert, nahm der Verband ab Oktober 1952 seine Tätigkeit wieder
auf. Die folgende Zeit war geprägt durch die Anknüpfung von Verbindungen
zu Organisationen in verschiedenen europäischen Ländern und
Nordamerika.
Auf der Konferenz im Oktober 1954 in Hannover
wurde neben der thematischen Arbeit auch eine leichte Veränderung der
Satzung vorgenommen, die 1932 beschlossen worden war. Die neue Satzung
benennt als erstes Organ des Verbandes nicht mehr den Vorstand, sondern
die Mitgliederversammlung, dann den Vorstand, der aus je einem Vertreter
der Mitgliedsländer besteht, und zum Schluss den engeren Vorstand, der
sich aus dem Präsidenten, dem Sekretär und mindestens zwei weiteren
Mitgliedern zusammensetzt. Die bis dahin ad interim für den Verband
agierenden Vertreter Bernoulli und Otter wurden zum Präsidenten bzw.
Sekretär gewählt (vgl. ADW, IV 37).
Schon Ende der 40er Jahre
hatte sich Visser’t Hooft seitens des Weltkirchenrates für eine engere
Verbindung mit dem Verband ausgesprochen, um die Organisationen der
nicht-verfassten Kirche stärker in die Arbeit des Weltkirchenrates
einzubeziehen. Im Jahr 1961 kam es zu ersten Kontakten zur
Internationalen Förderation von Diakonissengemeinschaften „Diakonia“, um
Möglichkeiten zu beraten, wie sich eine gemeinsame Vertretung beim
Weltkirchenrat gestalten ließe. Nach langwierigen Verhandlungen wurde
eine Arbeitsgruppe „Joint Diakonia Working Group“ ins Leben gerufen, die
von Vertretern der drei beteiligten Organisationen gebildet wurde. Hier
wurden die inhaltlichen Schwerpunkte der Arbeit festgelegt und 1967 ein
„Sekretariat für den diakonischen Dienst der Kirche“ (Diakonia Desk)
eingerichtet. Die Leitung wurde dem schwedischen Pfarrer Bengt-Thure
Molander übertragen und 1971 folgte ihm die Belgierin Rose-Marie Pichal
(vgl. ADW, IV 88). Nach der Probephase wurde Diakonia Desk im Zuge der
Umstrukturierung des Weltkirchenrates 1971 unter dem Namen „Portfolio on
Social Service“ zu einem eigenen Ressort.
An der Reihe der von
1951 an regelmäßig stattfindenden Kongresse und ihrer vielgestaltigen
Themen lässt sich die Bandbreite der Verbandstätigkeit ablesen. So fand
beispielsweise der erste Kongress in einem Land des Ostblocks 1965 in
Berlin (Ost) statt und bildete den Auftakt zu den verschiedenen
Tagungsorten im Osten Europas. Gerade daran wird die Brückenfunktion des
Verbandes deutlich, die auch nach 1990 weiter ausgebaut wurde.
Eine Änderung der Satzung wurde auf der Mitgliederversammlung 1989
anlässlich der Arbeitstagung in Buckow / Mark beschlossen. Als Organe des
Verbandes werden nur noch die Mitgliederversammlung und der Vorstand
genannt. Der Präsident, die beiden Vizepräsidenten und der
Generalsekretär wurden nun durch die Mitgliederversammlung direkt
gewählt. Die Wahlperiode lag weiterhin bei vier Jahren (vgl. ADW, IV
146).
Die Veränderungen in Europa nach 1989 stellten den
Verband vor neue Herausforderungen. Die auf der Mitgliederversammlung im
September 1992 in Uppsala beschlossene Namensänderung in: Europäischer
Verband für Diakonie verdeutlicht die stärkere Ausrichtung auf die
europäische Dimension des Verbandes (vgl. ADW, IV 176). Gerade den süd-
und osteuropäischen Mitgliedern war daran gelegen, den Verband als
Gegenüber mit Fachkompetenz für die politischen Organe in den einzelnen
Ländern und der EU auszubauen. Da diese Aufgabe immer mehr an Umfang
zunahm und durch parallele Strukturen bei Eurodiaconia eine Bündelung der
Kräfte notwendig erschien, kam es zu einer verstärkten Zusammenarbeit und
Annäherung der Verbände.
Auf Initiative von Vertretern der
Diakonie protestantischer Kirchen in der EU war am 20. Februar 1992 in
Brüssel Eurodiaconia - Vereinigung diakonischer Organisationen in Europa
- gegründet worden, um den Armen und Schwachen in der sozialen
Gesetzgebung der EU eine Stimme zu verleihen (vgl. ADW, IV 190). Im
Gegensatz zu Eurodiaconia wollte der Europäischer Verband für Diakonie
den diakonischen Organisationen in Ländern auch jenseits der Grenzen der
EU ein Ansprechpartner sein und ein Forum zur Zusammenarbeit und zum
fachlichen Austausch bieten. Die Umbruchsituation machte eine
Satzungsänderung notwendig, die sich jedoch auf eine Erweiterung des
Vorstands auf bis zu fünf Personen beschränkte, die auf der
Mitgliederversammlung am 27. April 1994 beschlossen wurde (vgl. ADW, IV
176). Da das Ende des Weges in der Zusammenarbeit mit Eurodiaconia noch
nicht absehbar war, wurden weitere Satzungsänderungen als nicht sinnvoll
erachtet.
Durch die gegenseitige Teilnahme an den
Vorstandssitzungen wurde die Zusammenarbeit intensiviert. Dabei wurde
allen Beteiligten bewusst, dass eine erfolgreiche Arbeit in der Zukunft
nur durch einen gesamteuropäischen diakonischen Verband geleistet werden
könnte. Dieser Verband sollte in Brüssel durch eine starke Präsenz
hervortreten und sein Sekretariat müsste ein klares Mandat haben, um für
den Gesamtverband sprechen zu können (vgl. ADW, IV 176). Die
Strukturdiskussionen der folgenden Jahre gipfelten im Zusammenschluss
beider Verbände zum Europäischen Verband für Diakonie - Eurodiaconia auf
der Gründungsmitgliederversammlung am 31. Mai 1996 in Salzburg /
Österreich.
Die veränderte Rechtsform des Verbandes, der jetzt
als ein in Straßburg / Frankreich eingetragener Verein gegründet wurde,
erforderte eine neue Satzung. Die Aufgaben des Verbandes sind darin
weiter gefasst und beinhalten auch die Erarbeitung theologischer,
ethischer und sozialer Grundlagen der Diakonie, die Vertretung
diakonischer Anliegen in Staat und Kirche sowie gegenüber der EU und
weiterhin die Stärkung der Beziehungen zwischen Kirchen und diakonischen
Organisationen. Die Mitgliedschaft kann grundsätzlich jede auf nationaler
Ebene tätige gesamt-diakonische Organisation erwerben. Als Organe des
Verbandes fungieren die Mitgliederversammlung, der Vorstand und der
Vorstandsausschuss. Neben den Delegierten der Mitglieder gehören auch
jeweils ein Vertreter von KEK und EECCS zur Mitgliederversammlung, die
aber nicht stimmberechtigt sind. Die Mitgliederversammlung wählt den
Präsidenten, ein bis zwei Vize-Präsidenten und fünf bis neun
Vorstandsmitglieder. Der Vorstand wählt und beauftragt den
Generalsekretär. Der Vorstandsausschuss ist ein kleineres Arbeitsgremium,
das die dem Vorstand übertragenen Aufgaben zwischen den
Vorstandssitzungen wahrnimmt. Außerdem gibt es im neuen Statut
ausführliche Regelungen zur Zuständigkeit des Vorstandes, zu den
Finanzen, deren Prüfung und zur Auflösung des Verbandes (vgl. ADW, IV
180). Zur Präsidentin des neuen Verbandes wurde die Schweizer Pfarrerin
Sylvia Michel gewählt. Als Auftrag für den neuen Verband war von den
Mitgliedern die Bildung einer Plattform gewünscht worden, eine verstärkte
Information über Aktivitäten und Projekte untereinander und
richtungsweisende Anregungen zur theologischen Arbeit (vgl. ADW, IV
181).
Verbandspräsidenten
ab 1926 Prof. Dr. Reinhold Seeberg, Deutschland
ab 1934 Prof. Dr. Minister a.D. Jan Rudolph Slotemaker de Bruine,
Niederlande
ab 1952 Pfr. Dr. h.c. Wilhelm Bernoulli,
Schweiz
ab 1962 Pfr. Henri Ochsenbein, Frankreich
ab 1979 Prof. Dr. Theodor Schober, BRD
ab 1988 OKR Dr.
Ernst Petzold, DDR / Deutschland
ab 1992 Pfr. Sylvia Michel,
Schweiz
ab 1996 Pfr. Sylvia Michel, Schweiz
ab 2000 Pfr. Dr. h.c. Jürgen Gohde, Deutschland
Generalsekretäre
ab 1923 D.
Gerhard Füllkrug, Deutschland
ab 1935 Dr. Ocke Norel,
Niederlande
ab 1951/1954 Direktor Albertus Otter,
Niederlande
ab 1975 Dr. med. Othon Printz, Frankreich
ab 1988 Pfr. Paul Haug, Schweiz
ab 1996 Pfr.
Paul Haug, Schweiz gemeinsam mit Axel Führ in Brüssel
Registratur- und Bestandsgeschichte
Die schriftliche Überlieferung des Verbandes setzt im
Jahr 1921 mit den Akten ein, die im CA gebildet wurden. Diese Akten
verblieben auch über die Wirren des Krieges hinweg an ihrem
Entstehungsort in Berlin-Dahlem und wurden erst im Zuge der
Bestandsbereinigung nach 1971 aus dem Registraturgut des CA herausgelöst.
Damit bildeten sie den Grundstock für den Bestand, der seine Ergänzung
durch die später im Archiv eintreffenden Abgaben erfuhr. Im
Registraturschema des CA nahmen sie unter dem Ordnungspunkt F
„Auslandsarbeit“ den ersten Platz ein.
Vierzehn Akten, die
Füllkrug geführt hatte, sind im Ev. Zentralarchiv Berlin als Bestand D 5
geführt worden und wurden im Juli 1987 an das ADW abgegeben.
Wie oben erwähnt gibt es kriegsbedingt eine Lücke in der
Überlieferung des Bestandes. Die ersten Akten beginnen danach im Jahr
1950 und entstanden beim Generalsekretär des Verbandes Albertus Otter. In
der Registratur des „Centraal Bond“, als dessen Teil diese Unterlagen
aufgrund der hauptamtlichen Tätigkeit Otters geführt wurden, gab es ein
Ordnungsschema. Nach dem Ausscheiden Otters als Generalsekretär des
Verbandes 1975, wurden die Unterlagen von ihm an das Stadtarchiv
Amsterdam / Niederlande abgegeben. Durch die Bemühungen des ADW gelang es
1985, das Archivgut aus den Niederlanden mit dem bereits in Berlin
vorhandenen zu vereinigen.
Die Unterlagen aus den 1980er und
1990er Jahren gelangten in getrennten Abgaben über die Präsidenten
Schober und Petzold (letzteren für den Zeitraum von 1985-1994) an das
ADW. Die letzte Abgabe mit Unterlagen des Generalsekretärs Haug für den
Zeitraum von 1983-1998 gelangte nach dessen Pensionierung und Aufgabe
seines Amtes als Generalsekretär 1998 im Jahr 1999 in das ADW. Darunter
befanden sich auch zwei Ordner des 1996 gegründeten Verbandes
Eurodiaconia, die bis zur endgültigen Entscheidung, ob hier eine
Bestandsabgrenzung vorgenommen werden sollte, bei diesem Bestand
bleiben.
Aussagen zur Vollständigkeit lassen sich nur
teilweise treffen. Dem Aktenverzeichnis des CA ist zu entnehmen, dass aus
diesem Teilbestand vier Akten fehlen. Über fehlendes Schriftgut können
über die anderen Abgaben hinaus keine Angaben gemacht werden. Unten den
früher verzeichneten Akten fehlt ADW, IV 104.
Kassationen
wurden nur bei Doppelüberlieferungen vorgenommen, wie z.B. bei zwei
Positionen aus der Abgabe des Generalsekretärs Haug (ADW, 40/4 und 40/5)
sowie bei einer nachträglich übersandten unvollständigen
Presseausschnittsammlung.
Die Verzeichnung des größten Teils
des Bestandes hatte Annerose Schwittlinsky in den 1980er Jahren
durchgeführt. Im Jahr 2004 erfolgte die archivische Bearbeitung und
Eingabe in die Verzeichnungsdatenbank Augias durch Claudia Kögler, und im
Anschluss daran verzeichnete Johannes Röhm den unverzeichneten Rest der
Akten und erstellte das Findbuch.
Der Bestand ist ADW, IV zu
zitieren.
Eine Umsignierung des Bestandes wurde nicht
vorgenommen. Die Nummern ADW, IV 16 und 45 sind nicht belegt. Zu ADW, IV
16 sind weder eine Akte noch ein Verzeichnungszettel vorhanden. Die Lücke
bei ADW, IV 45 entstand durch Zusammenfügung von ADW, IV 44 und 45 zu
einer Verzeichnungseinheit. ADW, IV 162 war doppelt vergeben und die
zweite Akteneinheit wurde zu ADW, IV 172. Die drei erweiterten Signaturen
ADW, IV 39A, 78A und 108A wurden zu ADW, IV 173, 174 und 175. Die
ehemaligen Signaturen im Bestand des CA wurden mit aufgenommen.
Die Klassifikation des Bestandes fußt in groben Zügen auf der
Registraturordnung des größten Teils der Akten aus dem „Centraal Bond“.
Da es sich jedoch um vielfältige Provenienzen handelt, die sowohl
Schriftgut der Präsidenten als auch der Geschäftsführer umfasst, kann die
Klassifikation nur ungenau die eigentlichen Entstehungszusammenhänge
abbilden. Zur Veranschaulichung wurden alle Provenienzen ausgewiesen.
Ausnahmen sind die Akten des CA, deren Herkunft sich durch die Laufzeit
vor 1945 erschließt, und die Akten von Albertus Otter, deren Laufzeit ab
1948 einsetzt. Demgemäss sind alle Personen, die unter dem
Klassifikationspunkt „1.1. Vorstand und Geschäftsführung“ im Aktentitel
genannt werden, Korrespondenzpartner von Albertus Otter.
Unter
den Klassifikationspunkten „2.1. Konferenzen“ und „2.2. Arbeitstagungen“
sind die vom Verband oder seinen Gründern organisierten Konferenzen nach
Jahren geordnet, weitere folgen der alphabetischen Ordnung.
Im
Jahr 1932 gab es im Verband neun Ausschüsse (vgl. ADW, IV 15), von deren
Unterlagen aber nur ein Teil überliefert ist. Mit einer Laufzeit von 1929
bis 1938 befindet sich unter Punkt „2.3. Ausschüsse“ mit die ältesten
Akten, deren Schwerpunkt auf der Zusammenarbeit mit Einrichtungen und
Organisationen in Ost- und Mitteleuropa liegt.
Die Unterlagen
zur Joint Diakonia Working Group bzw. zur Diakonia Desk befinden sich
unter „2.4. Zusammenarbeit mit einzelnen Organisationen“.
Unter dem Klassifikationspunkt "2.5. Materialsammlung" befinden sich
auch Ausgaben des verbandseigenen Publikationsorgans "Informationsdienst"
und Unterlagen zu dessen Herstellung.
Weitere Quellen im ADW
ADW, IV
270
ADW, CA/PD 479
ADW, HGSt 6966
ADW,
DWDDR-D 544, 545
Literatur
Füllkrug, Gerhard: Der
internationale Verband für Innere Mission und Diakonie. o.O. :
1931.
Gerhardt, Martin: Ein Jahrhundert Innere
Mission. Gütersloh : 1948.
Lennep, M.C.Th. van:
Was war der frühere Internationale Verband für Innere Mission und
Diakonie? in: Die Innere Mission, 41 (1951) 11.
Ochsenbein, Henri: Der Internationale Verband für Innere Mission und
Diakonie. Stuttgart : 1978 in: Ulrich, Heinrich-Hermann (Hg.): Diakonie
in den Spannungsfeldern der Gegenwart. Stuttgart : 1978, S.
252-257.
Abkürzungsverzeichnis
AG Arbeitsgemeinschaft
BRD Bundesrepublik Deutschland
CICARWS Commission on Inter Church Aid, Refugee and World
Service
CSFR Tschechoslowakische Föderative Republik
CSSR Tschechoslowakische Sozialistische Republik
DDR Deutsche Demokratische Republik
DW Diakonisches
Werk
DW-EKD Diakonisches Werk der EKD, Hauptgeschäftsstelle
Stuttgart
EA Ev. Aktion in Osteuropa
EECCS European Ecumenical Commission for Church and Society
EG Europäische Gemeinschaft
EKD Ev. Kirche
Deutschlands
EU Europäische Union
ev.
evangelisch
FIC Fédération des Institutions
Chrétiennes
FOE Fédération des Oeuvres Evangéliques
HGSt Hauptgeschäftsstelle des Diakonischen Werkes der
EKD
HW Hilfswerk
ICSW International
Council on Social Welfare
IM Innere Mission
KEK Konferenz Europäischer Kirchen
ÖRK
Ökumenischer Rat der Kirchen
OKR Oberkirchenrat
Pfr. Pfarrerin bzw. Pfarrer
WCC
World Council of Churches
- Bestandssignatur
-
IV
- Kontext
-
Archiv für Diakonie und Entwicklung (Archivtektonik) >> Zentrale und übergeordnete Organisationen >> Übergeordnete und internationale Organisationen
- Bestandslaufzeit
-
1921-1938, 1948-1998
- Weitere Objektseiten
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Letzte Aktualisierung
-
22.04.2025, 11:01 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Bestand
Entstanden
- 1921-1938, 1948-1998