Sachakte

Verordnung: Alle Superintendenten, Dekane und evangelischen Geistlichen in Hessen werden auf die unbedingte Bewahrung des Dienstgeheimnisses hingewiesen. Wer dasselbe bricht, hat mit Strafverfolgung zu rechnen (Ausfertigung vier Mal vorhanden)

Archivaliensignatur
E 3 A, 34/5

Kontext
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> K Kirchen- und Religionsangelegenheiten >> K.4 Kirchliches Personal und Gremien der Kirchen >> K.4.1 Pfarrer und Ausbildung zum Pfarrerberuf
Bestand
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]

Laufzeit
Darmstadt, 1849 Dezember 3

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Letzte Aktualisierung
01.07.2025, 13:40 MESZ

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Objekttyp

  • Sachakte

Entstanden

  • Darmstadt, 1849 Dezember 3

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