- Archivaliensignatur
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DV, BayHStA, Druckvorschriften Bayer. XII, 277
- Sprache der Unterlagen
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deutsch
- Sonstige Erschließungsangaben
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Registratursignatur/AZ: Bayer. XII, 277
- Kontext
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4.5.12 Druckvorschriften >> Innere Gliederung der Bestände >> 4 Abteilung IV Kriegsarchiv >> 4.5 Sammlungen >> 4.5.12 Druckvorschriften >> VII Waffenwesen und Geräte >> VII 2 Handwaffen >> VII 2 a Gewehr, Instandsetzung des Gewehrs (AWR)
- Bestand
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DV 4.5.12 Druckvorschriften
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
- 03.04.2025, 13:28 MESZ
Datenpartner
Bayerisches Hauptstaatsarchiv. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Drucksachen
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Vorschrift für die Untersuchung und Abnahme von Schußwaffen 98 und deren Teilen. 1911. (Mit je 1 Band Zeichnungen der Abnahmegeräte und der Gegenstücke zum Gewehr 98 und je 1 Band Zeichnungen der Abnahmegeräte und Gegenstücke zum Karabiner 98.) Der Band Zeichnungen der Abnahmegeräte und der Gegenstücke zum Gewehr 98 sowie zum Karabiner 98 sind "nur für den Dienstgebrauch bestimmt"