- Sprache
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Deutsch
- Erschienen in
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Wir Burgermeistere und Rath, dieser des Heil. Reichs Stadt Franckfurth, fügen hiemit denen hiesigen Burgern und Beysassen zu wissen; ob wir wohl vielfältig verbotten, auch durch getruckte in alle Häuser geschickte Zettul jedermänniglich erinnert, und bey mannigfaltiger Straff ermahnet haben, daß niemand einem Frembden ... weder ein gantzes Hauß, noch auch einige Stuben oder Kammern verleihen oder dieselbe beherbergen solle, es haben dann solche Persohnen, durch einen von unserm vormahligen Inquisitions-Ambt aufgehabten Schein, darthun können, daß ihnen sich häußlich allhier niederzulassen erlaubt seye ... : Geschlossen bey Rath. Diensttag den 29. October 1726
- Förderung
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Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)
- Letzte Aktualisierung
- 22.12.2025, 07:34 MEZ
Datenpartner
Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg. Universitätsbibliothek. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Kapitel