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Titulus XXVIIIvus. Wie in Contumaciam sowohl in prima als secunda Appellationis Instantia zu verfahren sey.

Titulus XXVIIIvus. Wie in Contumaciam sowohl in prima als secunda Appellationis Instantia zu verfahren sey.

Digitalisierung: Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek

Public Domain Mark 1.0 Universell

Sprache
Deutsch

Erschienen in
Klemens August. - Des Hochwürdigst Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn, Herren Clement Augusten, Ertz-Bischoffen zu Cölln, ... Fürstliche Stifft-Hildesheimische Hoff-Gerichts-Ordnung

Erschienen
1730 -

Letzte Aktualisierung
26.05.2025, 15:47 MESZ

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Objekttyp

  • Abschnitt

Entstanden

  • 1730 -

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