Schriftgut

Gesetz zu dem Übereinkommen vom 29. Juli 1960 über die Haftung gegenüber Dritten auf dem Gebiet der Kernenergie nebst Zusatzvereinbarungen, zu dem Übereinkommen vom 25. Mai 1962 über die Haftung der Inhaber von Reaktorschiffen nebst Zusatzprotokoll und zu dem Übereinkommen vom 17. Dez. 1971 über die zivilrechtliche Haftung bei der Beförderung von Kernmaterial auf See (Gesetz zu den Pariser und Brüsseler Atomhaftungs-Übereinkommen) vom 8. Juli 1975: Bd. 3

Archivaliensignatur
Bundesarchiv, BArch B 141/47014
Alt-/Vorsignatur
Aktenzeichen: 9322-8-1
Sprache der Unterlagen
deutsch

Kontext
Bundesministerium der Justiz >> B 141 Bundesministerium der Justiz >> (9) Verteidigung und auswärtige Angelegenheiten >> (93) Internationale Interessengemeinschaften auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts und Privatrechts >> (932) Internationale Interessengemeinschaften auf dem Gebiet des Handels- und Verkehrsprivatrechts >> (9322) Kollektiv-Vereinbarungen zum internationalen Seeprivatrecht >> Gesetz zu dem Übereinkommen vom 29. Juli 1960 über die Haftung gegenüber Dritten auf dem Gebiet der Kernenergie nebst Zusatzvereinbarungen, zu dem Übereinkommen vom 25. Mai 1962 über die Haftung der Inhaber von Reaktorschiffen nebst Zusatzprotokoll und zu dem Übereinkommen vom 17. Dez. 1971 über die zivilrechtliche Haftung bei der Beförderung von Kernmaterial auf See (Gesetz zu den Pariser und Brüsseler Atomhaftungs-Übereinkommen) vom 8. Juli 1975
Bestand
BArch B 141 Bundesministerium der Justiz

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Provenienz
Bundesministerium der Justiz (BMJ), 1949-
Letzte Aktualisierung
14.12.2049, 23:50 MEZ

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