Urkunde

Landgraf Philipp I. von Hessen sowie Hartmann, Philipp und Hartmann, Vater und Söhne, und die Gebrüder Georg und Kaspar v. Kronberg bekunden, dass...

Digitalisierung: Hessisches Staatsarchiv Darmstadt

Namensnennung 4.0 International

1
/
1

Archivaliensignatur
41
Formalbeschreibung
Pergament, mit Schreibervermerk, den Unterschriften der Aussteller und den angehängten beschädigten Siegeln von Hartmann dem Jüngeren und Kaspar sowie dem Siegel Georgs; drei Siegel fehlen
Sonstige Erschließungsangaben
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Landgraf Philipp I. von Hessen sowie Hartmann, Philipp und Hartmann, Vater und Söhne, und die Gebrüder Georg und Kaspar v. Kronberg bekunden, dass zwischen ihnen Streitigkeiten wegen Schloss und Stadt Kronberg samt Zubehör entstanden sind, die Kurfürst Reinhard von Trier, Kurfürst Ludwig IV. von der Pfalz und der Landgraf in der Fehde des Franz v. Sickingen gegen Kurtrier eingenommen haben. Diese Streitigkeiten sind durch Vertrag vom 1541 November 2 beigelegt worden. Da darin ein Öffnungsrecht des Landgrafen vorgesehen ist, hat es sich als notwendig erwiesen, den folgenden Burgfrieden zu errichten, wonach Kronberg Offenhaus des Landgrafen gegen alle außer den Römischen Kaiser und König, die von Kronberg und ihre jetzigen Lehenherren bleiben soll. Der Einspruch des Jakob von Kronberg bleibt unberücksichtigt

Vermerke (Urkunde): Siegler: Siegelankündigung des Landgrafen mit dem Sekret-Siegel, der v. Kronberg mit ihren Siegeln

Kontext
Urkunden des Großherzoglich-Hessischen Hauses >> 1241 - 1600
Bestand
B 1 Urkunden des Großherzoglich-Hessischen Hauses

Laufzeit
Kassel 1541 November 2

Weitere Objektseiten
Vorprovenienz
Hessen
Letzte Aktualisierung
01.07.2025, 13:39 MESZ

Datenpartner

Dieses Objekt wird bereitgestellt von:
Hessisches Staatsarchiv Darmstadt. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.

Objekttyp

  • Urkunde

Entstanden

  • Kassel 1541 November 2

Ähnliche Objekte (12)