Urkunde

Die Herzoge Albert und Johann von Braunschweig bekunden, daß Wedekind von Minden ihnen die Hälfte von Hameln, so wie es vom Abt von Fulda erkauft worden, abgetreten habe und geben zugleich an, daß jeder Ertrag gleich getheilt werden solle zwischen beiden, namentlich aus den neu anzulegenden Rodungen. Die Zehnten von den früher urbar gemachten Neurodeländern, welche der Bischof nicht als Lehngut überkommen, sondern sich gewaltsam angeignet, würden die Herzöge zur Hälfte vom Altar des H. Petrus mit dem Stabe des Bischofs empfangen, ohne dadurch dessen Lehnsmänner zu werden. In gleicher Weise habe der Bischof auch die Hälfte seiner Rechte und Einkünfte in Münder (Amt Calenberg, Fstm. Calenberg) an sie abgetreten.

Digitalisierung: Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen

Namensnennung 4.0 International

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Archivaliensignatur
D 301u, 34

Kontext
Fürstentum und Domkapitel Minden - Urkunden
Bestand
D 301u Fürstentum und Domkapitel Minden - Urkunden

Laufzeit
1260 September 13

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Letzte Aktualisierung
05.11.2025, 15:20 MEZ

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Objekttyp

  • Urkunde

Entstanden

  • 1260 September 13

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