Archivale
Klärung von Mißverständnisse
Enthält: Regelung der zwischen Caspar Hertz, fürstl. pfalz-neuburg. Kammerdiener, und dessen Eidam Johan Bernhardt Franck, Kellner zu Burg (zur Burgh) , bestehenden Mißverständnisse. Der Frau von Hertz hatte deren Tochter, die t erste Frau von Franck, früher für den Kauf von Wein 1 5 1 Reichstaler vorgeschossen; als sie dies ihrem Mann nach der Hochzeit vertraulich erzählte, habe dieser dann der Mutter das Geld in Rechnung gestellt in der Hoffnung, es mit dem zugesagten Heiratsgeld zu bekommen, um es später seinem Kind aus dieser ersten Ehe zu geben. Nach dem Tode der Tochter habe die Mutter die Sache abgestritten. Der Schwiegersohn habe das akzeptiert, aber nur wenn er 100 Reichstaler zur Ausstattung seiner Tochter erster Ehe erhalte; diese solle auch die gesamte Kleidung und den Schmuck seiner t Frau bekommen, sofern er selbst das noch immer schuldige Heiratsgeld von den Schwiegereltern erhalte. Daraufhin erklären diese - Caspar Hertz und Elisabeth Overmeyerin (Obermairin) -, zumal sie nur das eine Enkelkind haben, für den Fall daß es vorher sterben sollte, den Schwiegersohn und dessen Kinder zweiter Ehe zu ihren Erben einzusetzen an Stelle des schuldigen Heiratsgeldes und unter Ausschluß ihrer Brüder und Schwestern, wobei ihnen nur ein ehrliches Begräbnis auszurichten ist.
- Reference number
-
E1 A 172/45
- Former reference number
-
Vorl. Nr.: 385
172/45
- Further information
-
Aussteller: Unterschrift: C .H . , E.O . , J.B.F. , Anna Margretha Hassenklevers; Jacob Brosius, Gerichtsschreiber, Jacop Finck, Schöffe, Joh. Vischer, Schöffe, Wilhelmus Blonfelt, Petter Paffrat als Zeugen; Joh. Jacob Siegenmundt, Notar
- Context
-
Urkunden >> Gesammelte Urkunden
- Holding
-
E1 A Urkunden
- Date of creation
-
18. Juni 1660
- Other object pages
- Delivered via
- Last update
- 05.11.2025, 3:21 PM CET
Data provider
Stadtarchiv Erkelenz. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Archivale
Time of origin
- 18. Juni 1660