Abschnitt

Caput XIV. Was sowohl dem Würtembergischen Privilegio selbsten, als denen Urtheln derer Würtembergischen privilegirten Austräge entgegen seyn könne.

Caput XIV. Was sowohl dem Würtembergischen Privilegio selbsten, als denen Urtheln derer Würtembergischen privilegirten Austräge entgegen seyn könne.

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Public Domain Mark 1.0 Universell

Sprache
Deutsch

Erschienen in
Burckhardus, Henricus Martinus. - Würtembergisches Klee-Blatt dreyer Privilegiorum Exemtionis Fori, Austregarum, Et De Non Appellando, Aus Veranlassung des bekannten, und bey denen meisten Publicisten befindlichen Privilegii Weyland Römischen Königs Maximiliani I. Dem Hochfürstlichen Hauß Würtemberg auff offentlichem Reichs-Tag zu Wormbs, Anno MCDXCV. ertheilet oder vielmehr bestättiget : Aus denen bishero nicht bekant gewesenen, in dem Hochfürstlich Würtembergischen Archiv befindlichen ältern und neueren Privilegien und deren Kayserl. Confirmationen von Kaysers Caroli IV. biß auff jetzige Zeiten hergeleitet und mit eigenen Anmerckungen versehen

Erschienen
1730

Förderung
Deutsche Forschungsgemeinschaft
Letzte Aktualisierung
22.04.2025, 14:16 MESZ

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Objekttyp

  • Abschnitt

Entstanden

  • 1730

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