Archivale

Hundebesitzer muß Strafe und Schadenersatz zahlen

Enthält: Hoisdorfer lässt seinen Hund im Staatsforst bei der Baggerkuhle frei herumlaufen und dieser reisst ein Reh, was dem Besitzer einen Anzeige wegen Verstoß gegen das Landesjagdgesetz einbringt, wonach das Forstamt Trittau daraufhinweist, dass in solchen Fällen Schadensersatz gefordert werden kann und zudem Jagdberechtigte freiherumlaufenden Hunde im Revier erschießen dürfen

Media ID: 192776 | Digitalisierung: Kreisarchiv Stormarn

Attribution - NonCommercial - ShareAlike 4.0 International

Reference number
V 100 / 13595

Context
Zeitungsdokumentation >> 16. Rechtspflege >> 16.2 Kriminalfälle (Überfälle, Raub, Mord, Diebstahl, Ordnungswidrigkeiten), Prozesse
Holding
V 100 Zeitungsdokumentation

Date of creation
31. August 1955

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Last update
26.08.2025, 8:31 AM CEST

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Object type

  • Archivale

Time of origin

  • 31. August 1955

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