Archivale

Hundebesitzer muß Strafe und Schadenersatz zahlen

Enthält: Hoisdorfer lässt seinen Hund im Staatsforst bei der Baggerkuhle frei herumlaufen und dieser reisst ein Reh, was dem Besitzer einen Anzeige wegen Verstoß gegen das Landesjagdgesetz einbringt, wonach das Forstamt Trittau daraufhinweist, dass in solchen Fällen Schadensersatz gefordert werden kann und zudem Jagdberechtigte freiherumlaufenden Hunde im Revier erschießen dürfen

Archivaliensignatur
V 100 / 13595

Kontext
Zeitungsdokumentation >> 16. Rechtspflege >> 16.2 Kriminalfälle (Überfälle, Raub, Mord, Diebstahl, Ordnungswidrigkeiten), Prozesse
Bestand
V 100 Zeitungsdokumentation

Laufzeit
31. August 1955

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Letzte Aktualisierung
26.08.2025, 08:31 MESZ

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Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • 31. August 1955

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