Archivale
Hundebesitzer muß Strafe und Schadenersatz zahlen
Enthält: Hoisdorfer lässt seinen Hund im Staatsforst bei der Baggerkuhle frei herumlaufen und dieser reisst ein Reh, was dem Besitzer einen Anzeige wegen Verstoß gegen das Landesjagdgesetz einbringt, wonach das Forstamt Trittau daraufhinweist, dass in solchen Fällen Schadensersatz gefordert werden kann und zudem Jagdberechtigte freiherumlaufenden Hunde im Revier erschießen dürfen
- Archivaliensignatur
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V 100 / 13595
- Kontext
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Zeitungsdokumentation >> 16. Rechtspflege >> 16.2 Kriminalfälle (Überfälle, Raub, Mord, Diebstahl, Ordnungswidrigkeiten), Prozesse
- Bestand
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V 100 Zeitungsdokumentation
- Laufzeit
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31. August 1955
- Weitere Objektseiten
- Zugangsbeschränkungen
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- Letzte Aktualisierung
- 26.08.2025, 08:31 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Archivale
Entstanden
- 31. August 1955