Archivale
Hundebesitzer muß Strafe und Schadenersatz zahlen
Enthält: Hoisdorfer lässt seinen Hund im Staatsforst bei der Baggerkuhle frei herumlaufen und dieser reisst ein Reh, was dem Besitzer einen Anzeige wegen Verstoß gegen das Landesjagdgesetz einbringt, wonach das Forstamt Trittau daraufhinweist, dass in solchen Fällen Schadensersatz gefordert werden kann und zudem Jagdberechtigte freiherumlaufenden Hunde im Revier erschießen dürfen
- Reference number
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V 100 / 13595
- Context
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Zeitungsdokumentation >> 16. Rechtspflege >> 16.2 Kriminalfälle (Überfälle, Raub, Mord, Diebstahl, Ordnungswidrigkeiten), Prozesse
- Holding
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V 100 Zeitungsdokumentation
- Date of creation
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31. August 1955
- Other object pages
- Zugangsbeschränkungen
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- Last update
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26.08.2025, 8:31 AM CEST
Data provider
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Object type
- Archivale
Time of origin
- 31. August 1955