Verzeichnungseinheit
Der Rat von Bockenem empfängt vom dortigen Kaland 160 Pfund Bockenemer Währung; dafür verkauft er dem Kaland aus seinen Einkünften eine zu Weihnachten fällige Jahresrente von 8 Pfund, die er jedes Jahr zu Weihnachten nach vorheriger Kündigung in der Gemeinwoche nach Michaelis zurückkaufen darf. 1524, am fridage nach Lucie virginis (16. Dezember) Ausfertigung, Pergament, angehängtes Siegel
- Archivaliensignatur
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D 10, Nr. 396
- Bemerkungen
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Edition: Urkundenbuch der Stadt Bockenem Nr. 217
- Kontext
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Depositalsplitter (Einzelbände, Urkunden und Aktenstücke) >> 1 Urkunden u. a. der >> 1.5 Kirchengemeinde Bockenem
- Bestand
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D 10 Depositalsplitter (Einzelbände, Urkunden und Aktenstücke)
- Laufzeit
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16.12.1524
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
- 21.11.2025, 14:16 MEZ
Datenpartner
Landeskirchliches Archiv der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Verzeichnung
Entstanden
- 16.12.1524