Verzeichnungseinheit

Der Rat von Bockenem empfängt vom dortigen Kaland 160 Pfund Bockenemer Währung; dafür verkauft er dem Kaland aus seinen Einkünften eine zu Weihnachten fällige Jahresrente von 8 Pfund, die er jedes Jahr zu Weihnachten nach vorheriger Kündigung in der Gemeinwoche nach Michaelis zurückkaufen darf. 1524, am fridage nach Lucie virginis (16. Dezember) Ausfertigung, Pergament, angehängtes Siegel

Archivaliensignatur
D 10, Nr. 396
Bemerkungen
Edition: Urkundenbuch der Stadt Bockenem Nr. 217

Kontext
Depositalsplitter (Einzelbände, Urkunden und Aktenstücke) >> 1 Urkunden u. a. der >> 1.5 Kirchengemeinde Bockenem
Bestand
D 10 Depositalsplitter (Einzelbände, Urkunden und Aktenstücke)

Laufzeit
16.12.1524

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Letzte Aktualisierung
21.11.2025, 14:16 MEZ

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Objekttyp

  • Verzeichnung

Entstanden

  • 16.12.1524

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