Archivale

Schreiben des württ. Regierungsrats-Präsidenten

Regest: Bürgermeister und Rat zu Reutlingen haben in einem Memorial vom 15. September gebeten, die Reutlinger Seckler und Nagelschmiede bei der angeblichen Observanz (= Gewohnheit, Herkommen) und dem fürstl. Generalrescript vom 2. März 1717 in der Verlosung der Stände auf den württ. Jahrmärkten und der Warenauslage zu erhalten.
Nach Aussage der Stuttgarter Seckler sind die Reutlinger Meister zuweilen nur aus gutem Willen zum Los zugelassen worden. Diese letzteren hätten besser zu beweisen, dass sie possessionem iustam für sich haben. Dazu kommt, dass die württ. Meister auf den Jahrmärkten zu Reutlingen ein solches Recht des Mitlosens und des Feilhabens gleich den dortigen Bürgern nicht beanspruchen, mithin die Reutlinger eines mehreren Rechts als jene sich nicht anmassen können. Es steht den Reutlingern frei, die behauptete Observanz bezüglich der Seckler, der Nagelschmiede und anderer Handwerker besser zu erweisen.
Württ. Reg.-Rats-Präsident und Reg.-Räte.

Reference number
A 2 c (Zünfte) Nr. A 2 c (Zünfte) Nr. 3076
Formal description
Beschreibstoff: Pap.
Further information
Ausstellungsort: Ludwigsburg

Siegel (Erhaltung): auf der Rückseite Papiersiegel

Genetisches Stadium: Or.

Context
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18) >> Bd. 9 Zünfte Nagelschmiede
Holding
A 2 c (Zünfte) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18)

Date of creation
1729 Oktober 6

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Last update
20.03.2025, 11:14 AM CET

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Object type

  • Archivale

Time of origin

  • 1729 Oktober 6

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