Archivale

Änderung von Vorschriften des Beamten-, Besoldungs- und -Versorgungsrechts (Reichsgesetz vom 30.6.1933). Anwendung der Vorschriften auf die Länder

Enthält nur:
- Ruhensvorschriften für Ruhegehaltsempfänger der Gemeinden und Gemeindeverbände und für Hinterbliebene von Gemeindebeamten bei Wiederverwendung im öffentlichen Dienst (Runderlass des Reichsministers des Innern vom 31.8.1933; Abschrift), 1933.

Archivaliensignatur
I. HA Rep. 151, Nr. 3301

Kontext
Finanzministerium >> 03 Finanzabteilung. Verwaltung und Beamte >> 03.02 Beamte >> 03.02.06 Pensionen, Wartegelder, Unterstützungen >> 03.02.06.01 Pensionen und Hinterbliebenenversorgung. Allgemein
Bestand
I. HA Rep. 151 Finanzministerium

Laufzeit
1933

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Letzte Aktualisierung
20.08.2025, 11:41 UTC

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Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • 1933

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