Archivale
Änderung von Vorschriften des Beamten-, Besoldungs- und -Versorgungsrechts (Reichsgesetz vom 30.6.1933). Anwendung der Vorschriften auf die Länder
Enthält nur:
- Ruhensvorschriften für Ruhegehaltsempfänger der Gemeinden und Gemeindeverbände und für Hinterbliebene von Gemeindebeamten bei Wiederverwendung im öffentlichen Dienst (Runderlass des Reichsministers des Innern vom 31.8.1933; Abschrift), 1933.
- Archivaliensignatur
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I. HA Rep. 151, Nr. 3301
- Kontext
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Finanzministerium >> 03 Finanzabteilung. Verwaltung und Beamte >> 03.02 Beamte >> 03.02.06 Pensionen, Wartegelder, Unterstützungen >> 03.02.06.01 Pensionen und Hinterbliebenenversorgung. Allgemein
- Bestand
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I. HA Rep. 151 Finanzministerium
- Laufzeit
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1933
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
- 20.08.2025, 11:41 UTC
Datenpartner
Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Archivale
Entstanden
- 1933