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VIII. Wie die Weibespersonen vor Gericht handeln mögen

VIII. Wie die Weibespersonen vor Gericht handeln mögen

Digitalisierung: Leipzig UB

Public Domain Mark 1.0 Universell

Sprache
Deutsch

Erschienen in
Process Vnd Gerichts Ordnung/ Des Dürchlaüchtigsten Hochgebornen Fürsten vnd Herrn/ Herrn Johann Georgen/ Hertzogen zu Sachssen/ Gülich/ Cleve vnd Bergk/ des Heiligen Römischen Reichs Ertzmarschalchen vnd Churfürsten ... : Darnach man sich in allen Seiner Churf. Gn. Landen vnd dero Ober- vnd VnterGerichten/ sonderlich bey ordentlichen Rechts Processen gleichförmig zu achten

Letzte Aktualisierung
17.12.2025, 15:25 MEZ

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