Sachakte
(1) S 1579 (2)~Kläger: Die Vormünder der Kinder von Adolf Johann Schwartz, lipp. Hofrichter, nämlich Bernhard Simon von Exterde; Lic. Johann Theopold (3)~Beklagter: Bürgermeister und Rat der Stadt Detmold (4)~Prokuratoren (Kl.): Dr. Johann Marx Giesenbier 1673 ( Subst.: Dr. Moritz Wilhelm von Gülchen Prokuratoren (Bekl.): Dr. Heinrich Wilhelm Erhardt 1673 ( Subst.: Dr. Johann Georg Vergenius (5)~Prozessart: Appellationis Streitgegenstand: Hintergrund des Verfahrens ist ein Hudestreit um die Frage, ob die Teilung der Broek/Brock genannten Wiese zwischen Detmold und dem Schwartzschen Sitz Braunenbruch in Hudebereiche, die allein den Schwartz und solchen, die nur Detmold zustehen sollten, sich allein auf die Sommerhude bezog, oder ob die den Schwartz gesperrten Teile ihnen auch für die winterliche Schafhude nicht zur Verfügung stehen sollten. Die Appellanten verweisen darauf, die Winterschafhude vor wie nach Abschluß des Vergleichs immer gemeinsam mit dem herrschaftlichen Schäfer und ohne Einwände von dieser Seite im gesamten Gebiet ausgeübt zu haben. In mehreren Versuchen seit 1657 hätten die zur Winterschafhude nicht berechtigten und daher nicht betroffenen Detmolder sie daran hindern wollen. In einem von der Gegenseite verschleppten Verfahren hätte sie zuletzt einen Antrag auf Verhör von Zeugen über Fragestücke eingebracht, mit dem ihre dauernd ausgeübte Winterhude belegt werden sollte. Die Appellanten wenden sich dagegen, daß, nachdem der Detmolder Advokat, Dr. Wippermann, Kanzleidirektor geworden sei, plötzlich ein Dekret ergangen sei, mit dem dieser Antrag als irrelevant für das zu Beweisende abgewiesen wurde. Sie hätten dagegen das Minderjährigen zustehende Rechtsmittel der Restitutio in integrum beantragt. Eine 1. RKG-Appellation richtet sich dagegen, daß dieses Gesuch abgewiesen wurde, eine 2. richtet sich gegen die Ablehnung der 1. Appellation sowie gegen deren Wortlaut, demnach ihnen mit der Ablehnung zugleich die Schafhude in possessorio wie petitorio abgesprochen worden sein sollte, wogegen sie auf deren dauernde und von der mitinteressierten Herrschaft nie bestrittene rechtmäßige Ausübung verweisen. Die Appellanten verweisen darauf, daß der gegnerische Advokat der Kanzlei vorsitze, ohne daß, wie üblich, eine Entscheidung durch Aktenversendung herbeigeführt worden sei, und bemängeln eine unausgewogene Würdigung der vorinstanzlichen Prozeßschriften. Die Appellaten sehen dagegen ihre Position durch den Wortlaut des Vergleichs eindeutig gerechtfertigt, in dem die Schwartz auf alle Hudeansprüche am Detmolder Teil der Wiese verzichtet hätten, und bestreiten, daß zwischen einer Gras- oder Sommer- und einer Winterhude unterschieden werden könne. Sie betonen die Irrelevanz des auf den Beweis einer bestehenden Possession gerichteten Beweisantrages der Appellanten für das petitorische Verfahren und daher die Rechtmäßigkeit der vorinstanzlichen Urteile. Eine Parteilichkeit Wippermanns sei, da dieser sich in Fällen, in denen er früher als Advokat tätig gewesen sei, des Votierens enthalte, nicht gegeben. (6)~Instanzen: 1. Lipp. Kanzlei zu Detmold 1657, 1666 - 1672 ( 2. RKG 1673 - 1681 (1551 - 1674) (7)~Beweismittel: Acta priora (Q 12). Rationes decidendi (Q 13). Vertrag zwischen den Brüdern und Vettern Friedrich, Adolf, Gosman, Jürgen und Thonnies Schwartz einer- und Bürgermeister, Rat und ganzer Meinheit der Stadt Detmold andererseits, 1551 (Q 9, 17). Notarielles Zeugenverhör, 1673 (Q 19). (8)~Beschreibung: 2 Bde., 4,5 cm; Bd. 1: 2 cm, Bl. 1 - 35, 156 - 209, lose; Q 1 - 11, 13 - 22, 1 Beil.; Bd. 2: 2,5 cm; Bl. 35 - 155, geb.; Q 12. Lit.: Eckehard Deichsel, Der adelige Landsitz als Wohn- und Wirtschaftseinheit: Das Rittergut Braunenbruch bei Detmold, in: Vera Lüpkes und Heiner Borggrefe (Hg.), Adel im Weserraum um 1600, München/Berlin 1996, S. 212-217.
- Alt-/Vorsignatur
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L 82 Nr. 820
- Kontext
-
Lippische Reichskammergerichtsakten >> 18. Kläger S
- Bestand
-
L 82 Lippische Reichskammergerichtsakten
- Weitere Objektseiten
- Provenienz
-
Reichskammergericht
- Geliefert über
- Letzte Aktualisierung
- 09.01.2026, 12:08 MEZ
Datenpartner
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Ostwestfalen-Lippe. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Sachakte
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