Abschnitt

Der Römischen Kays. auch zu Hungern und Böheimb Königl. Mayest. Unsers Allergnädigsten Herren/ unter dato den 27. Junij auff eine Ihrer Kays. Mayest. unter dem Nahmen gemeiner Zünfften und Bürgerschafft uberreichten Supplication ertheilten Decret schuldigste folge zu thun/ Giebt ein Rath dieser Statt nachfolgenden gehorsambsten Bericht.

Der Römischen Kays. auch zu Hungern und Böheimb Königl. Mayest. Unsers Allergnädigsten Herren/ unter dato den 27. Junij auff eine Ihrer Kays. Mayest. unter dem Nahmen gemeiner Zünfften und Bürgerschafft uberreichten Supplication ertheilten Decret schuldigste folge zu thun/ Giebt ein Rath dieser Statt nachfolgenden gehorsambsten Bericht.

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Language
Deutsch

Bibliographic citation
An die Röm. Kays. auch zu Ungarn und Böheim Königl. Mayest. Aller Underthenigste Verantwortung/ Anzeyge Bitte und Erbietung/ Der Ersamen sampt ichen Zünfftgenossen/ und Bürgere deß heiligen Reichs Statt/ Franckfurt am Mayn. Wieder Die ... Bürgermeister und Rath daselbst : Die Edition und Communication Ihrer Privilegien, und das darüber ergangene Kayserl. Friedens Mandat betreffendt/ [et]c.

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1612 -

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09.04.2025, 12:57 PM CEST

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  • 1612 -

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