Buchmalerei
Landrecht drittes Buch: (1) Ldr. III 46 § 2: Anklage wegen Körperverletzung; (2) Ldr. III 47 § 1: Geldbuße für Entführungsdelikte; (3-5) Ldr. III 47 § 2-III 48 § 2: Ersatzleistungen für verletzte Tiere ; (5) Ldr. III 49: Hundeanleinpflicht; (6) Ldr. III 50: kein Gewette oder Buße bei Todesstrafe oder Verlust der Hand.
Illustration der Rechtssätze des nebenstehenden Textes, mit roten oder blauen Lombarden sowohl im Text als auch im zugehörigen Bildstreifen markiert. (1) Der Kläger steht vor dem Richter und deutet auf seine verletzte Schulter. Ihm gegenüber stehen der Täter und die Anstifter. (2) Der Entführer des Pferdes bringt es dem Besitzer zurück und zahlt 30 Schilling Geldbuße. (3-5) Verletzung von Haustieren, der Schadensverursacher liefert Ersatz. (5) Der Besitzer hält seinen Hund an der Leine. (6) En Mann kniet an einem Baumstamm, seine rechte Hand ist abgetrennt, in der linken Hand hält er ein Messer. Ihm gegenüber ein weiterer Mann mit einer Axt in der Rechten.
- Alternativer Titel
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Sachsenspiegel (Titelzusatz)
- Standort
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Universitätsbibliothek Heidelberg
- Sammlung
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UB Bibliotheca Palatina (UB Heidelberg)
- Inventarnummer
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Cod. Pal. germ. 164, Bl. 020v
- Maße
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30 x 23,5 cm
- Material/Technik
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Pergament , kolorierte Federzeichnung
- Verwandtes Objekt und Literatur
- Bezug (was)
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Rechtsbuch
- Ereignis
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Herstellung
- (wo)
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Mitteldeutschland (Ost)
- (wann)
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14. Jh.
- Ereignis
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Provenienz
- (Beschreibung)
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Bibliotheca Palatina
- Letzte Aktualisierung
- 05.03.2025, 16:23 MEZ
Datenpartner
Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg. Universitätsbibliothek. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Buchmalerei
Entstanden
- 14. Jh.