Kapitel

[VII.] Hiernechst folgen die unbeschriebene Blätter, und endlich ein Verzeichniß der Gühter und jährlichen Hebungen dieser Gilde

[VII.] Hiernechst folgen die unbeschriebene Blätter, und endlich ein Verzeichniß der Gühter und jährlichen Hebungen dieser Gilde

Digitalisierung: Dresden SLUB, ZB

Public Domain Mark 1.0 Universell

Sprache
Latein

Erschienen in
Statutum der Stadt Flensburg, oder das ihr von dem ehemaligen Herzog zu Süder-Jütland, Woldemar dem Vierten, im Jahr 1284. verliehene Stadt-Recht, nebst der alten Flensburgischen Knuts-Gilde-Skraa und einigen andern Urkunden, aus den dänischen, plattdeutschen und lateinischen, bey der Stadt seither aufbehaltenen Handschriften

Förderung
Deutsche Forschungsgemeinschaft
Letzte Aktualisierung
09.10.2025, 14:25 MESZ

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