Archivale
Rechtsnormen der Universität Gießen und der Technischen Hochschule Darmstadt
Enthält u. a.:
- Verfügung des Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom 22. Januar 1903 über die Beurlaubung der Dozenten und Beamten der Ludwigs-Universität Gießen und der Technischen Hochschule Darmstadt (Abschrift)
- Gesetz vom 30. Dezember 1920 über die Ruhegehälter und die Versorgung der Hinterbliebenen der etatsmässigen ordentlichen und außerordentllichen Professoren der Ludwigs-Universität Gießen und der Technischen Hochschule Darmstadt (Abschrift)
- Verfassung der Ludwigs-Universität Gießen vom 20. Oktober 1933
- Assistenten-Ordnung für die Universität Gießen und die Technische Hochschule Darmstadt vom 18. November 1924, aus: Hessisches Regierungsblatt, Nr. 27, 12. Dezember 1924. Darmstadt 1924 (Druck)
- Gesetz vom 30. März 1928 über die Besoldung der hessischen Staatsbeamten, aus: Hessisches Regierungsblatt, Nr. 7, 5. April 1928. Darmstadt 1928 (Druck)
- Gesetz vom 26. März 1931 über die Änderung des Besoldungsgesetzes, Hessisches Regierungsblatt, Nr. 4, 28. April 1931. Darmstadt 1931 (Druck)
- Gesetz vom 10. Dezember 1930 über die Änderung des Besoldungsgesetzes, Hessisches Regierungsblatt, Nr. 23, 17. Dezember 1930. Darmstadt 1930 (Druck)
- Zusammenstellung der derzeitigen Bestimmungen über die Vergütungsregelung der wissenschaftlichen Vollassistenten und wissenschaftlichen Hilfsassistenten an der Universität Gießen, [1935]
- Verfügung des Hessischen Landesamtes für das Bildungswesen vom 14. Januar 1925 über die Regelung der Vergütungen für Lehraufträge an der Ludwigs-Universität Gießen (Abschrift)
- Verfügung der Ministerialabteilung für Bildungswesen, Kultus, Kunst und Volkstum im Hessischen Staatsministeriums vom 13. Oktober 1934 über die Nebentätigkeit der Beamten
- Tarifvertrag über die Dienstverhältnisse des Lohnpersonals an den Hessischen Universitätskliniken in Gießen vom 6. Dezember 1928 (Abschrift)
- Bericht der Verwaltung des Hessischen Universitäts-Versuchsguts Gießen vom 25. März 1935 über die Entlohnung der auf dem Gutsbetrieb des Universitäts-Versuchsguts beschäftigten Landarbeiter und Landarbeiterinnen
- Bericht des Instituts für Pflanzenbau und Pflanzenzüchtung der Ludwigs-Universität Gießen über die Entlohnung der am Institut beschäftigten Saisonarbeiter (Feldmädchen) [nach dem Stand vom 22. März 1935]
- Bericht des Agrikulturchemischen Instituts der Ludwigs-Universität Gießen vom 23. März 1935 über die Entlohnung der am Institut beschäftigten Personen
- Bericht des Tierzuchtsinstituts der Ludwigs-Universität Gießen vom 25. März 1935 über die Entlohnung der am Institut beschäftigten Personen
- Nachweisung über die Entlohnung der im Botanischen Garten in Gießen beschäftigten Personen
- Bekanntmachung des Hessischen Ministers des Innern vom 3. September 1932 über die Neuregelung der Arbeiterlöhne und der Löhne der Putzfrauen in den staatlichen Betrieben
- Änderungsvorschläge der Verwaltungsdirektion der Humankliniken Gießen und der Direktion der Allgemeinen Verwaltung der Veterinärkliniken und Institute vom 22. März 1935 zu den Lohntarifordnungen der Hochschulen
- Mitteilung des Hessischen Ministers des Innern vom 3. Dezember 1932 über die Angleichung der Löhne der Gemeindearbeiter in durchführung des § 7 Abs. 4 der Zweiten Gehaltsverordnung vom 5. Juni 1931 (Abschrift)
- Gebührenverzeichnis der Ludwigs-Universität Gießen vom 26. März 1935
- Verfügung des Hessischen Ministers für Kultus und Bildungswesen vom 1. Oktober 1931 über die Erhöhung der Studiengebühr an der Ludwigs-Universität Gießen (Abschrift)
- Verfügung des Hessischen Ministers für Kultus und Bildungswesen vom 12. Januar 1932 über die Durchführung der Dritten Hessischen Notverordnung vom 3. November 1931 (Abschrift)
- Verfügung der Ministerialabteilung für Bildungswesen, Kultus, Kunst und Volkstum im Hessischen Staatsministeriums vom 23. Juni 1934 über die Verwendung eingehender Kolleggelder emiritierter Professoren (Abschrift)
- Verfügung der Ministerialabteilung für Bildungswesen, Kultus, Kunst und Volkstum im Hessischen Staatsministeriums vom 30. April 1934 über die Vergütungen der Mitglieder der Prüfungskommissionen für staatliche Prüfungen (Abschrift)
- Verfügung der Ministerialabteilung für Bildungswesen, Kultus, Kunst und Volkstum im Hessischen Staatsministeriums vom 9. Januar 1935 über die Erhebung und Höhe der Prüfungsgebühren (Abschrift)
- Gebührenrechtliche Vorschriften und Gebührenerlassvorschriften der Technischen Hochschule Darmstadt.
- Reference number
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I. HA Rep. 76, Va Sekt. 1 Tit. XIX Nr. 5 Adhibendum
- Context
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Kultusministerium >> 05 Universitäten >> 05.01 Allgemeines >> 05.01.19 Nichtpreußische Universitäten. Studium von Ausländern
- Holding
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I. HA Rep. 76 Kultusministerium
- Date of creation
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1903, 1920, 1924 - 1925, 1928, 1930 - 1933 - 1935
- Other object pages
- Last update
- 20.08.2025, 1:36 PM CEST
Data provider
Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Archivale
Time of origin
- 1903, 1920, 1924 - 1925, 1928, 1930 - 1933 - 1935