Urkunden

(Johann Friedrich Moritz von Minnigerode)

Archivaliensignatur
H 30, Uk Nr. 5 (Benutzungsort: Wernigerode)
Sonstige Erschließungsangaben
Inhalt: Johann Friedrich Moritz von Minnigerode, Erb- und Gerichtsherr des Gerichtes Allerberg, belehnt, nach dem Tode des Heinrich von Minnigerode aus der Franz-Linie, sowie des Ältesten der Jobst-Linie, Georg Ludwig Heinrich Wilhelm von Minnigerode, als nunmehr Ältester der Franz-Linie, den Johann Melchior von Minnigerode, als nunmehr Ältester der Jobst-Linie mit einem halben Anteil am Zehnten zu Ttenhausen (wüst) bei Gieboldehausen mit allen Gerechtigkeiten, wie ihn zuvor Hans der Mittlere von Minnigerode von Hans Rösehut und dessen Brüdern zu Brochthausen erkauft und vom Fürsten von Braunschweig-Lüneburg-Grubenhagen zum Lehen erhalten hatte. Lehnsgebühr von einem Faß guten Einbeckschen Bieres oder 7 Talern.

Ort: Bockelnhagen

Kontext
Gutsarchiv Bockelnhagen >> 01. Urkunden >> 01.01. Afterlehen
Bestand
H 30 (Benutzungsort: Wernigerode) Gutsarchiv Bockelnhagen

Laufzeit
1751 Feb. 3

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Letzte Aktualisierung
17.04.2025, 15:21 MESZ

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Objekttyp

  • Urkunden

Entstanden

  • 1751 Feb. 3

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