Bestand

IM Kommunale Gebietsreform NW 0485 (Bestand)

Kommunale Gebietsreform: Grundsatzüberlegungen und Modellvorstellungen des Innenministeriums, Berichterstattung der betroffenen Verwaltungen, statistische Angaben (Strukturdaten) und Gesetzgebungsverfahren, Unterlagen zu den Bereisungen, Anhörungen der betroffenen Gemeinden

Form und Inhalt: Unter den Akzessionsnummern III 24, 25 und 26/89 wurden am 3. Juli 1989 insgesamt 837 (NW 484: 155; NW 485: 279; NW 486: 403) Stehordner von der Abteilung III des Innenministeriums abgeliefert. Es handelt sich dabei um die Unterlagen aus der kommunalen Neugliederung der Jahre 1969 bis 1975.
Die wichtigsten Mitarbeiter von seiten des Innenministeriums waren: Dr. Paul Eising, Martin Bünermann, Heinz Köstering, Franz Gerd Stähler und Dr. Horst Bahro (letztere beide früh ausgeschieden).
Die Akten enthalten an allgemeinen Betreffen die Grundsatzüberlegungen und Modellvorstellungen des Innenministeriums sowie die Berichterstattung der betroffenen Verwaltungen (Kreise, Städte, Gemeinden, Ämter), statistische Angaben (Strukturdaten) sowie das Gesetzgebungsverfahren. Dazu kommen die Unterlagen zu den Bereisungen und Anhörungen der betroffenen Gemeinden und Gemeindeverbände.
Bei der Natur des Bestandes ist in der Regel durch die Aktentitelaufnahme der Betreff in umfassender Weise formuliert. In der analytischen Aufschlüsselung des Akteninhaltes wurden daher weitgehend nur die Typologie der Betreffe und nicht deren Inhalt spezifiziert. Dabei bedeuten "Stellungnahmen" bzw. "gutachtliche Stellungnahmen" stets diejenigen von Seiten der im Titel genannten Gebietskörperschaften, d.h. der betreffenden Kreis- und Stadtverwaltungen bzw. der Gemeindeverwaltungen innerhalb des (Kreis- bzw. Stadt-)Gebietes. Eingaben von Privatpersonen oder von Seiten der politischen Parteien sind in der gleichen Weise aufzufassen. Sofern in den Akten "Sachstandsvermerke" nachgewiesen sind, enthalten diese in aller Regel Informationen für die politische Spitze des Ministeriums (Minister oder Staatssekretär) bzw. fassen den bisherigen Verlauf der Entwicklung zusammen.
Auffällig ist bei dem gesamten Aktenmaterial die Fülle der Randbemerkungen sowohl auf den amtlichen Schreiben als auch auf den den Akten beigefügten Zeitungsausschnitten, Gutachten oder sonstigen Stellungnahmen, die über den Verfahrensgang und die Motive einzelner Maßnahmen sowie die generelle Einschätzung oft mehr Aufschluss geben als der Schriftwechsel selbst.
Der Schwerpunkt der Aufbewahrung wurde auf die in den Akten erkennbaren Aktivitäten gelegt, d.h. Korrespondenzen, Vermerke usw., die den ministeriellen Entscheidungsprozeß bezüglich der kommunalen Neugliederung erkennbar machen. Es kam nicht darauf an, generell die Materialfülle zu den einzelnen Gemeinden, Städten oder Kreisen als ein "Nebenarchiv" dieser Gebietskörperschaften auszugestalten, da diese Überlieferung mit Sicherheit auch bei diesen Verwaltungen vorhanden ist. Zur Kassation vorgesehen wurden daher überwiegend Betreffe ohne nennenswerte Eigenbeteiligung des nordrhein-westfälischen Innenministeriums.
Die Kassationsentscheidung wurde weiterhin insofern erleichtert, als sich um Vorgänge handelt, die in erheblichem Maße an das Parlament herangetragen worden sind und sich in einer entsprechenden Vielfalt vor Drucksachen, Vorlagen oder Zuschriften im Archiv des Landtags befinden. Soweit ferner die Vorlagen an das Kabinett herangetragen worden sind, sind sie in dem Bestand NW 30 überliefert.
Kassiert wurden vor allem Zuschriften und Vorlagen an den Landtag; Gebietsänderungsverträge (als Teil der später gedruckten gesetzlichen Regelungen); Stellungnahmen der Kreis-, Stadt-, Amts- und Gemeindeverwaltungen, soweit sie nicht erkennbar in die Entscheidungsprozesse einbezogen sind; Kabinettsvorlagen; Gesetzesvorlagen in ihren verschiedenen Entstehungsstufen; Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof gesonderte Presseausschnittsammlungen zu einzelnen Neugliederungsvorgängen.
In Beispielsfällen erfolgte eine umfassende Aufbewahrung, um so tendenziell aufzuzeigen, auf welcher Grundlage letztlich die Entscheidungen im Ministerium gefällt wurden.
Bei dem Bestand NW 485 handelt es sich um die Unterlagen aus dem sog. 1. Neugliederungsprogramm der Jahre 1966 bis 1969. - Einen größeren Komplex bildet die Neuordnung des Raumes Bonn mit den seit 1947 einsetzenden Vorgängen. - Die Laufzeit der Akten geht von 1947 bis 1972. Der Bestand umfasst 359 Archiveinheiten in 44 Kartons. Die Verzeichnung erfolgte von Februar bis April 1992.
Eine vergleichbare Überlieferung ist in den Findbüchern 310.24, 305.11, 305.66, 420.45.2, 211.05.2 zu finden.

Bestandssignatur
NW 0485 310.160.00
Umfang
359 Einheiten; 62 Kartons
Sprache der Unterlagen
German

Kontext
Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik) >> 4. Oberste und obere Landesbehörden NRW >> 4.2. Oberste Landesbehörden >> 4.2.3. Innenministerium >> 4.2.3.2. Kommunalaufsicht

Bestandslaufzeit
1966-1969

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Letzte Aktualisierung
23.06.2025, 08:12 MESZ

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Objekttyp

  • Bestand

Entstanden

  • 1966-1969

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