Schriftgut
Prozesse betr. Unfallversicherung (Ia) - Grundsätzliche Entscheidungen: Grundsätzliche Entscheidung des Reichsversicherungsamts vom 18. September 1930 betreffend § 1715a der RVO
Enthält:
Rekursentscheidung:
Hospize, die wie Hotels oder ähnliche Einrichtungen, dem allgemeinen Reiseverkehr dienen und dementsprechend Reisenden Unterkunft und Verpflegung gegen Entgelt bieten, sind auch dann keine Einrichtungen in der freien Wohlfahrtspflege im Sinne des § 537 Abs. 1 Nr. 4b der RVO, wenn sie vom einem Träger der freien Wohlfahrtspflege oder als selbständige Unternehmungen zur Beschaffung von Geldmitteln für wohlfahrtspflegerische Zwecke betrieben werden
- Archivaliensignatur
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Bundesarchiv, BArch R 89/22498
- Alt-/Vorsignatur
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Aktenzeichen: Ia Nr.6988 Grun.37
- Sprache der Unterlagen
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deutsch
- Kontext
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Reichsversicherungsamt >> R 89 Reichsversicherungsamt >> Zentralbüro >> Spruchgerichtsbarkeit >> Einzelfallserien >> Prozesse betr. Unfallversicherung (Ia) - Grundsätzliche Entscheidungen
- Bestand
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BArch R 89 Reichsversicherungsamt
- Laufzeit
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1930
- Weitere Objektseiten
- Provenienz
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Reichsversicherungsamt (RVA), 1884-1945
- Letzte Aktualisierung
- 30.01.2024, 14:39 MEZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Schriftgut
Entstanden
- 1930