Schriftgut

Prozesse betr. Unfallversicherung (Ia) - Grundsätzliche Entscheidungen: Grundsätzliche Entscheidung des Reichsversicherungsamts vom 18. September 1930 betreffend § 1715a der RVO

Enthält:
Rekursentscheidung:
Hospize, die wie Hotels oder ähnliche Einrichtungen, dem allgemeinen Reiseverkehr dienen und dementsprechend Reisenden Unterkunft und Verpflegung gegen Entgelt bieten, sind auch dann keine Einrichtungen in der freien Wohlfahrtspflege im Sinne des § 537 Abs. 1 Nr. 4b der RVO, wenn sie vom einem Träger der freien Wohlfahrtspflege oder als selbständige Unternehmungen zur Beschaffung von Geldmitteln für wohlfahrtspflegerische Zwecke betrieben werden

Archivaliensignatur
Bundesarchiv, BArch R 89/22498
Alt-/Vorsignatur
Aktenzeichen: Ia Nr.6988 Grun.37
Sprache der Unterlagen
deutsch

Kontext
Reichsversicherungsamt >> R 89 Reichsversicherungsamt >> Zentralbüro >> Spruchgerichtsbarkeit >> Einzelfallserien >> Prozesse betr. Unfallversicherung (Ia) - Grundsätzliche Entscheidungen
Bestand
BArch R 89 Reichsversicherungsamt

Laufzeit
1930

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Provenienz
Reichsversicherungsamt (RVA), 1884-1945
Letzte Aktualisierung
30.01.2024, 14:39 MEZ

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Objekttyp

  • Schriftgut

Entstanden

  • 1930

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