Baudenkmal
Heidenrod, Falkenweg 2
Kleines eingeschossiges Wohngebäude, Tagelöhner- oder Hirtenhaus, in Einzellage am südlichen Ortrand. Giebelwand in Sichtfachwerk, sonst verputzt; schiefergedecktes Satteldach. Rückwärtig abgeschleppter kleiner Anbau. Auffallend niedrige Trauf- und Brüstungshöhe. Entstanden um 1800, in der Substanz unverändert. Eines der wenigen erhaltenen Dokumente der auf Mindestanforderungen beschränkten Wohnsituation ärmerer Bevölkerungsgruppen; sozialgeschichtliche Bedeutung.
- Standort
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Falkenweg 2, Heidenrod (Springen), Hessen
- Klassifikation
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Baudenkmal
- Letzte Aktualisierung
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04.06.2025, 11:55 MESZ
Datenpartner
Landesamt für Denkmalpflege Hessen. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Baudenkmal