Baudenkmal

Heidenrod, Falkenweg 2

Kleines eingeschossiges Wohngebäude, Tagelöhner- oder Hirtenhaus, in Einzellage am südlichen Ortrand. Giebelwand in Sichtfachwerk, sonst verputzt; schiefergedecktes Satteldach. Rückwärtig abgeschleppter kleiner Anbau. Auffallend niedrige Trauf- und Brüstungshöhe. Entstanden um 1800, in der Substanz unverändert. Eines der wenigen erhaltenen Dokumente der auf Mindestanforderungen beschränkten Wohnsituation ärmerer Bevölkerungsgruppen; sozialgeschichtliche Bedeutung.

['Falkenweg 2'] | Rechtewahrnehmung: Landesamt für Denkmalpflege Hessen

Urheberrechtsschutz

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Standort
Falkenweg 2, Heidenrod (Springen), Hessen

Klassifikation
Baudenkmal

Letzte Aktualisierung
04.06.2025, 11:55 MESZ

Datenpartner

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Objekttyp

  • Baudenkmal

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