Kapitel

II. Weisungen dürfen ihrem Umfang nach nicht abstufbar sein

II. Weisungen dürfen ihrem Umfang nach nicht abstufbar sein

Digitalisierung: Tübingen UB

Urheberrechtsschutz nicht bewertet

Umfang
94-96
Sprache
Deutsch

Erschienen in
Itzel, Peter. - Die Abgrenzung der Weisungen von den Auflagen nach dem Jugendgerichtsgesetz

Erschienen
1987

Letzte Aktualisierung
29.10.2025, 14:25 MEZ

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Objekttyp

  • Kapitel

Entstanden

  • 1987

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