Sachakte

Verordnung: Wenn ein Aposteltag in die Woche fällt, worin der monatliche Bettag zu halten ist, braucht die Predigt nicht auf diesen Tag gehalten zu werden, sondern kann bis auf den nächsten Monats-Bettag verschoben werden

Archivaliensignatur
E 3 A, 9/51
Sonstige Erschließungsangaben
Identifikation: Fundstelle (Blatt / Seite): Seite 40

Kontext
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> K Kirchen- und Religionsangelegenheiten >> K.1 Kirchenordnungen, Visitationen, Kirchenzucht, Amtshandlungen und Feiertage
Bestand
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]

Laufzeit
Gießen, 1729 September 2

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Rechteinformation
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Letzte Aktualisierung
01.07.2025, 13:38 MESZ

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Objekttyp

  • Sachakte

Entstanden

  • Gießen, 1729 September 2

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