Sachakte
Verordnung: Wenn ein Aposteltag in die Woche fällt, worin der monatliche Bettag zu halten ist, braucht die Predigt nicht auf diesen Tag gehalten zu werden, sondern kann bis auf den nächsten Monats-Bettag verschoben werden
- Archivaliensignatur
-
E 3 A, 9/51
- Sonstige Erschließungsangaben
-
Identifikation: Fundstelle (Blatt / Seite): Seite 40
- Kontext
-
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> K Kirchen- und Religionsangelegenheiten >> K.1 Kirchenordnungen, Visitationen, Kirchenzucht, Amtshandlungen und Feiertage
- Bestand
-
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
- Laufzeit
-
Gießen, 1729 September 2
- Weitere Objektseiten
- Rechteinformation
-
Es gelten die Nutzungsbedingungen der Staatsarchive in Hessen.
- Letzte Aktualisierung
-
01.07.2025, 13:38 MESZ
Datenpartner
Hessisches Staatsarchiv Darmstadt. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Sachakte
Entstanden
- Gießen, 1729 September 2