Zivilprozessakte
Gemeinde Weilmünster gegen Philipp von Waldmannshausen, Amtmann, Weilburg, Marx Ast, Lützendorf
- Archivaliensignatur
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Hessisches Hauptstaatsarchiv, 1, 2108
- Sonstige Erschließungsangaben
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Weitere Angaben (Prozessakte): Sachverhalt: Anspruch auf Feststellung der Tatsache, dass der bekl. Marx Ast nicht berechtigt ist, in den im Eigentum der Kläger stehenden Waldungen Holz zu schlagen, Anspruch auf Ersatz der Schäden, die dadurch entstanden sind, dass Ast für einen Scheunenbau benötigtes Holz in den Waldungen der Kläger geschlagen hatte, wogegen die Kläger zunächst vor dem Schultheißen von Weilmünster, dann beim Amtmann von Weilburg, dem bekl. Waldmannshausen geklagt hatten, ohne dass beide Instanzen die Klage angenommen hätten, da nach Einlassung des bekl. Waldmannshausen die fraglichen Waldungen unter der Oberhoheit des Albrecht Graf von Nassau-Weilburg stünden, mithin die Klägerin, kein Recht hätte, das Holzgewinnen zu verbieten
- Kontext
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Reichskammergericht >> 1 Nassauische Akten >> 1.1 Prozessakten
- Bestand
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1 Reichskammergericht
- Laufzeit
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[1574-] 1577-1581
- Weitere Objektseiten
- Rechteinformation
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- Letzte Aktualisierung
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01.03.2023, 14:00 MEZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Zivilprozessakte
Entstanden
- [1574-] 1577-1581