Zivilprozessakte

Gemeinde Weilmünster gegen Philipp von Waldmannshausen, Amtmann, Weilburg, Marx Ast, Lützendorf

Archivaliensignatur
Hessisches Hauptstaatsarchiv, 1, 2108
Sonstige Erschließungsangaben
Weitere Angaben (Prozessakte): Sachverhalt: Anspruch auf Feststellung der Tatsache, dass der bekl. Marx Ast nicht berechtigt ist, in den im Eigentum der Kläger stehenden Waldungen Holz zu schlagen, Anspruch auf Ersatz der Schäden, die dadurch entstanden sind, dass Ast für einen Scheunenbau benötigtes Holz in den Waldungen der Kläger geschlagen hatte, wogegen die Kläger zunächst vor dem Schultheißen von Weilmünster, dann beim Amtmann von Weilburg, dem bekl. Waldmannshausen geklagt hatten, ohne dass beide Instanzen die Klage angenommen hätten, da nach Einlassung des bekl. Waldmannshausen die fraglichen Waldungen unter der Oberhoheit des Albrecht Graf von Nassau-Weilburg stünden, mithin die Klägerin, kein Recht hätte, das Holzgewinnen zu verbieten

Kontext
Reichskammergericht >> 1 Nassauische Akten >> 1.1 Prozessakten
Bestand
1 Reichskammergericht

Laufzeit
[1574-] 1577-1581

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Rechteinformation
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Letzte Aktualisierung
01.03.2023, 14:00 MEZ

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Objekttyp

  • Zivilprozessakte

Entstanden

  • [1574-] 1577-1581

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