Amtsdruckschrift | Monografie | Verordnung
Bekanntmachung einige Gegenstände der Sicherheits-Polizey in Leipzig betreffend
- Standort
-
Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt -- Kp 4247 II (5)
- Umfang
-
24 Seiten; 4°
- Sprache
-
Deutsch
- Anmerkungen
-
Die Rückseite des Titelblatts ist unbedruckt
Herausgebendes Organ ermittelt am Textende, dort: "... Leipzig den 2. May 1803. Der Rath zu Leipzig."
Vorlageform der Veröffentlichungsangabe: Leipzig, im Jahre 1810.
- Beteiligte Personen und Organisationen
- Erschienen
-
Leipzig : [Verlag nicht ermittelbar] , 1810
- Förderung
-
Deutsche Forschungsgemeinschaft
- DOI
-
doi:10.25673/116272
- URN
-
urn:nbn:de:gbv:3:3-1192015415-1103781456-18
- Letzte Aktualisierung
- 03.06.2025, 07:51 MESZ
Datenpartner
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Verordnung ; Amtsdruckschrift ; Monografie
Beteiligte
Entstanden
- Leipzig : [Verlag nicht ermittelbar] , 1810
Ähnliche Objekte (12)
Erneuertes und geschärftes Edict, wegen verbotener Ausfuhre der Röthe-Pflantzen und Röthe-Keimen : und daß die Uebertreter deßelben, außer der schon vorhin vestgesetzten Leibes-Strafe und Confiscation der Wagen und Pferde, mit Zuchthaus- oder Vestungs-Arbeit gestrafet werden sollen : De Dato Berlin, den 28sten Junii, 1776
Nachdeme das hiesige Hoch-Fürstliche Hauß Brandenburg-Onolzbach, durch die- mit dem ... Teutschen Ritter-Orden, ratione der demselben zugethanen in dem disseitig- Hochlöblichen Fürstenthum des Burggrafthums Nürnberg gelegenen Teutschen Häuser und deren Zugehörungen, von Alters her obschwebende und immer mehr anwachsende Irrungen sich dermassen beschweret befindet: ... Als ergehet ... hiemit der Befehl, ... daß alle, ... in Geist- ... und niedern Wild-Bahns-Sachen, und andern Regalien, Rechten und Gerechtsamen, ... in eine Designation zusammen getragen ... : [Onolzbach, den 31. Jun. 1724.]
Es ist allen Herrschafftl. Amts-Dienern dieser Hoch-Fürstl. Landen unverborgen, wohin einem jeden, wegen zu besorgen-seyender Aüfferung der Unterthanen besitzenden Lehen-Güter zu Dorff und Feld, sowohl die ... gemeine Rechnungs-Mängel, ... als auch die ... Amts-Instruction anweiset, und was derselbe ferner, nach dem Innhalt der- von denen Unterthanen abzulegen-seyenden Eydes-Pflicht, (... daß kein Unterthan von seinen besitzenden Feld-Gütern ... gegen Aufnahm eines ... Geld-Anlehens versetzen, weniger statt des Interesse zum Genuß überlassen solle,) zu beobachten hat, ... : [Signatum unter hievor gedruckt- Hoch-Fürstl. Cammer-Secret-Innsiegel. Onolzbach, den 13. April, Anno 1729.]