Kapitel

Caput XXI. Wenn ein Erb-Stollen den Ort, wo Ertz oder Stein-Kohlen brechen, nicht erreichet hat

Caput XXI. Wenn ein Erb-Stollen den Ort, wo Ertz oder Stein-Kohlen brechen, nicht erreichet hat

Digitalisierung: Dresden SLUB, ZB

Public Domain Mark 1.0 Universell

Sprache
Deutsch

Erschienen in
Revidirte Berg-Ordnung vor das Souveraine Herzogthum Schlesien und vor die Graffschaft Glatz : De Dato Berlin, den 5. Junii 1769

Förderung
Deutsche Forschungsgemeinschaft
Letzte Aktualisierung
09.10.2025, 14:21 MESZ

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