Kapitel
Caput XXI. Wenn ein Erb-Stollen den Ort, wo Ertz oder Stein-Kohlen brechen, nicht erreichet hat
- Sprache
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Deutsch
- Erschienen in
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Revidirte Berg-Ordnung vor das Souveraine Herzogthum Schlesien und vor die Graffschaft Glatz : De Dato Berlin, den 5. Junii 1769
- Förderung
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Deutsche Forschungsgemeinschaft
- Letzte Aktualisierung
- 09.10.2025, 14:21 MESZ
Datenpartner
Sächsische Landesbibliothek - Staats- und Universitätsbibliothek Dresden. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Kapitel