Archivale

Sonderbefehl.

Wegen Ausbruch eines Feuers im Lager, wird ab sofort das Beheizen von Öfen, die nicht ausdrücklich genehmigt sind, verboten.
Das Feuer entstand durch den Leichtsinn von 2 SS-Männern, die mit je 5 Tagen verschärften Arrest bestraft wurden.
Künftig sollen Verstöße gegen die getroffenen Anordnungen nur SS-gerichtlich geahndet werden.

Archivaliensignatur
0.4, 055/0190a
Alt-/Vorsignatur
former reference number: Lublin 2
former reference number: I325, Folio 19
Formalbeschreibung
Art: Fotokopie vom Original

Kontext
Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung >> Konzentrationslager >> Konzentrationslager Lublin >> Allgemeines
Bestand
DE ITS 0.4 Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung

Laufzeit
06.01.1943

Weitere Objektseiten
Provenienz
Waffen-SS, Kriegsgefangenenlager Lublin, Kommandantur
Vorprovenienz
Abgebende Stelle: Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen Ludwigsburg
Letzte Aktualisierung
02.06.2025, 09:20 MESZ

Datenpartner

Dieses Objekt wird bereitgestellt von:
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Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • 06.01.1943

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