Ergebnisliste
- Ergebnis 1 von 1
Verordnung: Das Königlich Preußische Kriegsministerium gibt bekannt, dass die Gnadenbewilligung aus dem Kaiserlichen Dispositionsfond an die ehemaligen Soldaten nicht höher sein darf, als die der gesetzlich anerkannten Invaliden
Archivaliensignatur:
Hessisches Staatsarchiv Darmstadt, E 3 A, 92/19
Mehr anzeigen
Kontext:
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> W Versorgungs- und Versicherungswesen >> W.1 Invalidenversorgung
Mehr anzeigen
Laufzeit:
Darmstadt, 1893 Juli 7
Mehr anzeigen
Archivalientyp:
Sachakte
Mehr anzeigen
Bestand:
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Mehr anzeigen
Weitere Objektseiten:
Rechteinformation:
Es gelten die Nutzungsbedingungen der Staatsarchive in Hessen.
Rechtsstatus:
Letzte Aktualisierung: 06.03.2023, 10:30 MEZ