Sachakte

Verordnung: Das Königlich Preußische Kriegsministerium gibt bekannt, dass die Gnadenbewilligung aus dem Kaiserlichen Dispositionsfond an die ehemaligen Soldaten nicht höher sein darf, als die der gesetzlich anerkannten Invaliden

Archivaliensignatur
E 3 A, 92/19

Kontext
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> W Versorgungs- und Versicherungswesen >> W.1 Invalidenversorgung
Bestand
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]

Laufzeit
Darmstadt, 1893 Juli 7

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Rechteinformation
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Letzte Aktualisierung
10.09.2024, 08:31 MESZ

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Objekttyp

  • Sachakte

Entstanden

  • Darmstadt, 1893 Juli 7

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