Sachakte
Papst Sixtus IV. verleiht Melchior von Meckau eine Pension auf Lebenszeit für seine Resignation auf die Pfarrei Ehingen
Enthält: Papst Sixtus IV. bewilligt Melchior Meckaw, Probst der Kirche zu Magdeburg, päpstlicher Kämmerer und Tischgenosse, Exemtion von allen päpstlichen Verdikten, ferner eine Pension von 375 rheinischen Gulden, solange er lebt oder bis er einer Bischofskirche vorsteht. Obiger Melchior Meckaw hatte bisher die Pfarrkirche zu Ehingen an der Donau inne, gab diese aber, da sie, einer Vereinbarung zwischen ihm und der Universität Freiburg zufoge, durch Papst Sixtus letzterer inkorporiert wurde, aus freien Stücken auf, Universität jährlich obige 375 rheinische Gulden aus den Einkünften der der Universität inkorporierten Pfarrkirchen zu Ehingen, Freiburg (Friburg), Rottenburg (Rotemburg), Reute (Rutin)/(Kreis Emmendingen), Burkheim (Burgheim)/(Kreis Freiburg), Warthausen (Warthusen)/(Kreis Biberach), Essendorf (Essendorff)/(Gemeinde Steinberg, Kreis Ulm), Mettenberg (Kreis Biberach), Neuburg (Numburg)/(Gemeinde Lauterbach, Kreis Ehingen) und Jechtingen (Üchtingen)/(Kreis Emmendingen) bezahlen sollen, und zwar je zur HälfteWeihnachten. Bleiben sie die Pension schuldig, so sollen sie dem Bann verfallen sein und erst dann davon gelöst werden, wenn sie Genüge geleistet oder sonst sich mit obigem Melchior Meckaw geeinigt haben, außer sie lägen im Sterben. Ertrügen sie den Bann aber durch sechs jeweils zu 30 Tagen gerechnete Monate hindurch, so solle nach Ablauf dieser Zeit die Verbindung der Ehinger Parrkirche mit der Universität Freiburg ihre Gültigkeit verloren haben, die Kirche somit vakant sein, und obiger Melchior Meckaw ohzu ihr zurückkehren können. Erhalte er, wie vorgesehen, einen Bischofssitz, so werde die Pension eo ipso hinfällig, alles dies ohne Ansehen irgendwelcher sonstiger, päpstlicher Verfügungen
Siegelgeber: Aussteller, mit Bleibulle
Papst Sixtus IV. teilt den Bischöfen von Magdeburg und Meißen, ferner dem Probst der Hl. Kreuzkirche zu Hildesheim vorstehende, Melchior Meckaw betreffende Bestimmungen mit und bittet, dass sie alle oder zwei oder einer von ihnen Melchior Meckaw die ihm zustehende Pension auszahlsollten sie in Bann gefallen sein, in den Kirchen bekanntgeben, von anderen bekanntgeben und von allen meiden lassen, bis diese Melchior Meckaw ihre Schuldigkeit entrichtet haben und selbst vom Banne gelöst sind, ohne Ansehen irgendwelcher sonstiger päpstlicher Verfügungen.
Siegelinhaber: Aussteller, mit Bleibulle
Transsumpt, 1482 Dezember 24
Petrus, Abt von St.Peter im Schwarzwald, vidiert auf Wunsch von Johann Frödler, Lizenziat der Hl. Schrift und Rektor der Universität Freiburg, diese beiden BulleNotar Gabriel Hohstetter von Hagenau, Kleriker der Diözese Straßburg, beglaubigen.
Siegelinhaber: Aussteller
- Reference number
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A 0108 / 28
- Extent
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1 Schr.
- Notes
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Ausfertigung: Pergament, 1 Siegel, Notariatssignet
- Context
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Württembergica der Universität,ehemals HStAStgt B 88 (1338-1873)
- Holding
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A 0108 Württembergica der Universität,ehemals HStAStgt B 88 (1338-1873)
- Date of creation
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1481 Januar 12
- Other object pages
- Provenance
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Rottenburg
- Last update
- 18.08.2025, 8:06 AM UTC
Data provider
Universitätsarchiv der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Sachakte
Time of origin
- 1481 Januar 12