Kapitel

Titvlvs III. De Rebvs Qvae In Fevdvm Dari Possvnt. Von Lehngütern, vnd was zu Lehn mag verliehen werden.

Titvlvs III. De Rebvs Qvae In Fevdvm Dari Possvnt. Von Lehngütern, vnd was zu Lehn mag verliehen werden.

Digitalisierung: Hochschul- und Landesbibliothek Fulda

Namensnennung - Nicht kommerziell - Keine Bearbeitungen 4.0 International

Sprache
Latein, Deutsch

Erschienen in
Klammer, Balthasar, 1504-1578. - Compendium Tam Iuris Civilis, quam Feudalis, Das ist/ Kurtzer Außzug des gemeinen Lehn- und KäyserRechts : Darinnen viel und mancherley Sachen und Händel/ so täglich in- und ausserhalb den Gerichtsstellen fürfallen/ zu befinden

Erschienen
1625

Letzte Aktualisierung
02.06.2025, 12:28 MESZ

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Objekttyp

  • Kapitel

Entstanden

  • 1625

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