Einblattdruck | Monografie
Instruction für die unter den Thoren bestellte Examinatores
- Location
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Nds. Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen (DE-7)
- VD 18
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VD18 90100832
- Extent
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[1] Bl.
- Language
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Deutsch
- Notes
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Langzeitarchivierung gewährleistet, SUB Göttingen.
Electronic reproduction. Göttingen : Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek, 2011. TIFF, Vers. 6.0, 300 ppi, 24 bit (Farbe), RGB; Digitalisierungsvorlage: Primärausgabe. (VD18 digital). Zugl. digitaler Master.
VD18 90100832
- Contributor
-
Frankfurt am Main
- Published
-
[S.l.] , 1750 -
- Last update
-
26.05.2025, 3:50 PM CEST
Data provider
Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Einblattdruck ; Monografie
Associated
- Frankfurt am Main
Time of origin
- [S.l.] , 1750 -
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Demnach Ein Hoch-Edler und Hochweiser Rath dieser des Heiligen Reichs Stadt Franckfurt am Mayn bis anhero mißfällig wahrnehmen müssen, daß verschiedentlich viele fremde Passagiers anhero gekommen, und an den Thoren vielfältig, mit Verschweigung ihres rechten Namens, gantz unschickliche Namen, zum mercklichen Despect der an denen Thoren bestellten Wacht, angegeben, und das rechte Quartier, worinnen sie zu logiren gesonnen, verschwiegen ... : Geschlossen bey Rath, Donnerstags, den 3ten Junii, 1745

Von wegen Eines Hoch-Edlen und Hoch-weisen Magistrats dieser deß Heil. Reichs Freyer Stadt Franckfurt am Mayn wird denen Ober-Officiers, so hinführo die Wacht an denen Sperr-Thoren haben, hiermit zur Instruction ertheilet, daß bey Gelegenheit der einzuführenden gelben Meßingenen Auslaß-Zeichen statt der sonst gewöhnlich gewesenen Burgermeisterlichen Billets, der solche der Verordnung nach empfangende und am Thor commandirende Ober-Officier sich behutsam vorzusehen, auff daß die Auslassende behörend examinirt ... werde ... : Conclusum in Senatu, Dienstags den 6. Februarii 1731

Von wegen Eines Hoch-Edlen und Hoch-Weisen Magistrats dieser des Heiligen Reichs Freyen Stadt Franckfurt am Mayn, wird hiermit zu wissen gethan, welchergestalten, es bißhero an denen Thoren mit denen Bettel-Juden, welche sich unterm Schein und praetext als Handels-Juden in die Stadt herein schleichen, und demnächst, bey dem hinausgehen, das gewöhnliche Nacht-Geld nicht bezahlen wollen, vielen Unfug und Unterschleiff gegeben ... : Conclusum in Senatu, Dienstags, den 18. Septembr. 1731

Demnach Uns Burgermeistern und Rath dieser des Heil. Reichs Freyen Stadt Franckfurt am Mayn, mehrmalen höchst mißfällig vorgekommen, daß der Maynstrohm nicht allein disseits, so wohl am Ufer, als auf dem Strom selbst mit vielen leeren Schiffen versperret werde, sondern auch daß das Gesinde und Dienst-Bothen sich sträfflich unterfangen, allerley Unreinigkeit und Kehrich ... zu früher Tages-Zeit bey Eröffnung der Thoren in den Mayn zu tragen ... : Geschlossen bey Rath Donnerstags den 16ten Augusti 1736

Demnach das allhiesige Gürthler-Handwerck die mehrmahlige Beschwerden geführet, daß durch die zwischen denen Messen zu feilem Kauff von auswärtigen Orten in die Stadt kommende fremde und auswärts verfertigte Gürthler-Waaren ihnen grosser Schaden zugefüget würde. ...; Als wird von wegen Eines Hoch-Edlen und Hochweisen Raths allhier hiermit verordnet, daß alle und jede auf denen benachbarten Orten und sonsten fabricirte Gürthler-Waaren denen Stadt-Thoren nicht herein gelassen, ... : Geschlossen bey Rath, Dienstag den 8. April 1738

Es wird hiermit allen und jeden Notariis und sämbtlichen erscheinenden Klägern und Beklagten bekannt gemacht, daß die bißherige Unordnung und daraus erfolgte Excesse und Unfug in denen Burgermeisterlichen Audientzien weiters zu vermeyden, hinkünfftig nicht mehr dann eine Parthie nach der andern daselbst vorgelassen, ... : Resolutum in audientia Consulari d. 16. Martii. 1739
![Einem Hochedlen Rath hat das Stadtgespräche: als ob einige übelgesinnt seyn sollende Leute dieser Stadt, theils heimliche und bedenkliche Zusammenkünfte hielten, theils bey einlaufenden dem Wunsch biederer Deutschen nicht entsprechenden Nachrichten, Freudens-Bezeugungen anzustellen sich hätten beykommen lassen, nicht entgehen können. So unglaublich auch dergleichen Gespräche scheinen musten, da das standhafte und deutsche biedere Betragen der gesammten Löbl. Bürgerschaft, selbst in den letzten äusserst bedenklichen Jahren, ihre Anhänglichkeit an das heil. römische Reich, ihre Ehrfurch gegen unser geselbtes Oberhaupt, ihre Zufriedenheit mit der hiesigen Verfassung so rühmlich bekannt, auch von Sr. Königlich Preußischen Majestät, bey Allerhöchstdero Anwesenheit - allergnädigst angerühmt worden ... : [Publicatum Frankfurt den 19. Nov. 1793]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/038111ae-3d19-44be-bc62-83980970c93d/full/!306,450/0/default.jpg)
Einem Hochedlen Rath hat das Stadtgespräche: als ob einige übelgesinnt seyn sollende Leute dieser Stadt, theils heimliche und bedenkliche Zusammenkünfte hielten, theils bey einlaufenden dem Wunsch biederer Deutschen nicht entsprechenden Nachrichten, Freudens-Bezeugungen anzustellen sich hätten beykommen lassen, nicht entgehen können. So unglaublich auch dergleichen Gespräche scheinen musten, da das standhafte und deutsche biedere Betragen der gesammten Löbl. Bürgerschaft, selbst in den letzten äusserst bedenklichen Jahren, ihre Anhänglichkeit an das heil. römische Reich, ihre Ehrfurch gegen unser geselbtes Oberhaupt, ihre Zufriedenheit mit der hiesigen Verfassung so rühmlich bekannt, auch von Sr. Königlich Preußischen Majestät, bey Allerhöchstdero Anwesenheit - allergnädigst angerühmt worden ... : [Publicatum Frankfurt den 19. Nov. 1793]

Nachdem Einem Hoch-Edlen und Hochweisen Rath allhier zu verschienen mahlen höchst-beschwerlich vorgekommen ist: Wie ohnerachtet des, der leydigen Contagion halber abgefasten publicquen Edicts und durch die Zeitungen mehrmahlen bekandt gemachter Avertissements, daß an hiesigen Stadt-Thoren weder Persohnen noch Waaren ohne beglaubte Pässe und Gesundheits-Fede eingelassen werden, ... und denen beeydigten Examinatoren scharff eingebunden worden, sich dennoch fast alltäglich eussere, daß deme zu wieder, zumahlen von benachbarten Unterthanen, ... solche wohlgemeynte Verfügung ausser Acht gelassen, ... : Conclusum in Senatu & Publicatum, Franckfurth am Mayn, Donnerstags, den 28. Januar. 1740

Demnach das hiesige Knöpffmacher-Handwerck vielfälltig geklaget, daß durch die aus der Nachbarschafft heimblich ... in die Stadt zum Verkauff bringende Knöpffmacher-Waar ihnen ein so grosser Schaden ... zugezogen werde, ... Als wird ... allhier hiemit verordnet, daß I.) dergleichen Arbeit denen Stadt-Thoren nicht herein gelassen ... : Geschlossen bey Rath, Donnerstags den 13. Martii, 1738.
