Serie

Grundvereinbarung über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder nach Art. 104 a Abs. 4 GG

Bd. 1 fehlt.

Kontext
Bundesministerium der Finanzen >> B 126 Bundesministerium der Finanzen.- Abt. V Förderale Finanzbeziehungen, Staats- und Verfassungsrecht, Wiedergutmachung und Rückerstattung; Rechtsangelegenheiten, Historikerkommission >> V A Finanzbeziehungen zu den Ländern und Gemeinden, Staats- und Verfassungsrecht >> Finanzverfassung, Finanzausgleich (FA, FV) >> Verfassungsrecht. Lastenabgrenzung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden. Abgrenzung der Steuerhoheit zwischen Bund, Ländern und Gemeinden (FV 1) >> Lastenabgrenzung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden (FV 11)
Bestand
BArch B 126 Bundesministerium der Finanzen

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Letzte Aktualisierung
30.01.2024, 14:22 MEZ

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