Urkunde
Henne von Hattstein, den man nennt von Hartenfels, bekennt, von seinem Verwandten Dietrich von Hattstein die von Gerhard, Junggrafen zu Sayn, Herren zu Freusburg und zu Homburg, zu Lehen rührende Gült und Gut zu Erbenheim auf Wiederkauf gekauft zu haben, mit Einwilligung des Grafen; und würde der genannte Dietrich dem Grafen oder dessen Erben diese Gült und Lehen aufsagen, oder ohne Lehenserben abgehen, so solle er, Henne, oder seine Erben, oder wer den Kaufbrief und Gülte und Gut innehätte, diese Gülte und Gut vor seinem Herrn von Sayn oder dessen Erben zu Mannlehen empfangen.
- Reference number
-
340, U 10258
- Formal description
-
Papier, 1 Siegel, deutsch, Notariatsabschrift vom Jahre 1744
- Further information
-
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: feria secunda post octavam Epiphanie
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Hardt Nr. 559
- Context
-
Grafschaft Sayn-Hachenburg >> Urkunden >> 5 1350 bis 1399
- Holding
-
340 Grafschaft Sayn-Hachenburg
- Date of creation
-
1388 Januar 13
- Other object pages
- Rights
-
Es gelten die Nutzungsbedingungen der Staatsarchive in Hessen.
- Last update
- 17.06.2025, 2:08 PM CEST
Data provider
Hessisches Hauptstaatsarchiv. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Urkunde
Time of origin
- 1388 Januar 13
Other Objects (12)