Kapitel

Articulus Statuti Gothani 24. Wie sich ein Erbe in die Seiten-Linie verfallen thut

Articulus Statuti Gothani 24. Wie sich ein Erbe in die Seiten-Linie verfallen thut

Digitalisierung: Dresden SLUB, ZB

Public Domain Mark 1.0 Universell

Sprache
Deutsch

Erschienen in
Lehrreiches Etwas für alle der Rechtsgelahrheit Beflissene in Deutschland, vorzüglich aber in Sachsen und Thüringen

Erschienen
1771

Förderung
Deutsche Forschungsgemeinschaft
Letzte Aktualisierung
09.05.2025, 15:11 MESZ

Datenpartner

Dieses Objekt wird bereitgestellt von:
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Objekttyp

  • Kapitel

Entstanden

  • 1771

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