Serie

. Gemeinde Steeden gegen die Gemärkerschaft Runkel, Hofen und Eschenau

Quad. 98: Vergleich (1779) zwischen den Parteien
Laufzeit: 1742-1781

Aufhebung des vorinstanzlichen Urteils (wegen Beweisversäumnis ergangen), vor Urteilsspruch Zulassung zum Kalumnieneid, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Bestätigung des der kl. Gemeinde im Runkeler Markwald zustehenden Beholzigungsrechts (zur Deckung des dem Landesherrn zu liefernden Brennholzbedarfs)

Kontext
Reichskammergericht >> 1 Nassauische Akten >> 1.1 Prozessakten
Bestand
1 Reichskammergericht

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Letzte Aktualisierung
17.06.2025, 14:10 MESZ

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