Urkunde

Rep. 37 Herrschaft Lieberose, Kr. Lübben - Urkunden: Hypothekenkonsens des Adolph Wratislaw Reichsgrafen von Sternberg als Lehnsherrn von Lieberose, Leeskow, Reicherskreuz und Sarkow, für Hans Georg Freiherrn von der Schulenburg auf Lieberose über 20.000 Reichstaler. Der Empfänger hat beim Aussteller nicht nur um die Lehen über Lieberose nachgesucht

Derjenige, welchem die Herrschaft Lieberose nach dem Tod des Empfängers zukommen wird, soll schuldig sein, die bewilligte Summe von 20.000 Talern alsbald zu bezahlen, damit das Lehen von dieser Schuld befreit wird. Er soll nicht befugt sein, die Herrschaft in Besitz zu nehmen, bevor diese Summe bezahlt ist, sondern die Allodialerben des Empfängers sollen „jure hypothecae et retentionis“ solange in Besitz von Lieberose bleiben, bis sie sowohl wegen des Kapitals als auch wegen der landesüblichen Zinsen für die Zeit seit dem Tod des Empfängers zufrie-dengestellt sein werden. Hinsichtlich der 1.000 Reichstaler, welche der Empfänger anstelle seines Bruders bar und in Gold bezahlt hat, erteilt der Aussteller darüber seinen lehnsherrlichen Konsens dergestalt, dass die anderen Schulenburg’schen Lehnsagnaten und -anwärter nicht zur Mitbelehnung und noch weniger zur Lehnsnachfolge zugelassen werden sollen, bevor sie nicht ihren Anteil zur Ersetzung dieser Summe beigetragen haben.

Hypothekenkonsens des Adolph Wratislaw Reichsgrafen von Sternberg als Lehnsherrn von Lieberose, Leeskow, Reicherskreuz und Sarkow, für Hans Georg Freiherrn von der Schulenburg auf Lieberose über 20.000 Reichstaler. Der Empfänger hat beim Aussteller nicht nur um die Lehen über Lieberose nachgesucht | Digitalisierung: Brandenburgisches Landeshauptarchiv (BLHA)

CC0 1.0 Universell

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Archivaliensignatur
37 Lieberose U 28 D (1972403)

Kontext
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Bestand
37 Lieberose (105522) Rep. 37 Herrschaft Lieberose, Kr. Lübben

Laufzeit
1695.06.17

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Letzte Aktualisierung
05.03.2026, 07:34 MEZ

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Objekttyp

  • Urkunde

Entstanden

  • 1695.06.17

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