Bestand

MWöA Städtebauliche Leitpläne NW 0128 (Bestand)

Städtebauliche Leitpläne von 346 Städten und Gemeinden (alphabetisch geordnet)

Form und Inhalt: Vorbemerkungen

Die Akten des Bestandes NW 128 wurden am 14.2.1968 von der Abteilung V des Ministeriums für Wohnungsbau und öffentliche Arbeiten ohne Ablieferungsliste an das Hauptstaatsarchiv abgegeben und unter der Nummer III 39/ 69 akzessioniert.

Der Bestand enthält Erläuterungen zu städtebaulichen Leitplänen von 346 verschiedenen Städten und Gemeinden des Landes. Die Laufzeit ihrer Entstehung erstreckt sich von 1949-1963.

Die Aufstellung dieser Leitpläne mit Erläuterungen durch die Städte wurde durch das Aufbaugesetz vom 29.4.1950 (GV NW 1950 S. 78), das Änderungsgesetz zum Aufbaugesetz vom 26.5.1952 (GV NW 1952 S. 87) und die Durchführungsverordnungen zu diesen Gesetzen bestimmt. Die Leitpläne mußten mit den Zielen der allgemeinen Landesplanung übereinstimmen und wurden im Einvernehmen mit den zuständigen Bezirksplanungsstellen aufgestellt. Der Leitplan sollte in zeichnerischen Darstellungen und Erläuterungen die beabsichtigte Entwicklung des städtebaulichen Aufbaus der Gemeinde als Ganzes darstellen. Im einzelnen war festzulegen: Die künftige Gliederung des Gemeindegebietes, die Führung des Durchgangs- und Ortsverkehrs, Angaben über die Aufschließung, die Wohndichte, die geplante Bebauung sowie die Verteilung der öffentlichen Gebäude.

Entsprechend den Anforderungen des Aufbaugesetzes sind die Leitpläne und Erläuterungen mit Zeichnungen und Karten, Statistiken zu Einwohner-, Verkehrs- und Wirtschaftsentwicklungen, geschichtlichen Abrissen z.T. auch Fotografien ausgestattet. Die Gestaltung reicht von der Lose-Blatt-Sammlung bis zum gedruckten Werk.

Die alphabetische Ordnung nach Städtenamen wurde mit einigen Ausnahmen beibehalten. Die Nummern 346 bis 348 haben Überformat. Nicht belegt sind die Nummern 37 und 192 des Bestandes.

Informationen über die Entstehung und den Inhalt des Aufbaugesetzes sowie zu Einzelfragen der Leitpläne geben:
1. Die Bestände NW 73 und NW 177 im Hauptstaatsarchiv
2. "Kommentar zum Aufbaugesetz von Nordrhein-Westfalen" von Dr. W. Ernst, erschienen 1955 als Bd. 2 der Schriftenreihe "Zum Bau- Miet- und Wohnrecht", hrsg. von Ministerialrat Dr. Fischer, Düsseldorf.

Das Vorwort zu diesem Findbuch wurde im November 1983 von der Staatsarchivinspektorin Sabine Sweetsir verfaßt. Das Findbuch schrieb Frau Reefschläger.

Im vorliegenden Verzeichnis sind die Ortsbetreffe zu "Bad" unter dem eigentlichen Ortsnamen eingereiht, so daß Bad Godesberg unter "G" nachzuschlagen ist.

Bestandssignatur
NW 0128 380.16.00
Umfang
348 Einheiten; 16 Kartons
Sprache der Unterlagen
German

Kontext
Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik) >> 4. Oberste und obere Landesbehörden NRW >> 4.2. Oberste Landesbehörden >> 4.2.59. Ministerium für Wohnungsbau und öffentliche Arbeiten >> 4.2.59.1. Zentralabteilung

Bestandslaufzeit
1953-1960

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Letzte Aktualisierung
23.06.2025, 08:11 MESZ

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Objekttyp

  • Bestand

Entstanden

  • 1953-1960

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