Schriftgut
Richtlinien für den Rechtshilfeverkehr mit dem Ausland in Strafsachen (RiVASt): Einfügung der Nr. 106 a und zu Nr. 163; Änderung der Nr. 199 RiVASt
Enthält u.a.:
Abgabe der Erklärung gegenüber einem ausländischen Staat betr. Auslieferungsersuchen.- Regelung der Zuständigkeit
Erweiterung der Zuständigkeit des Bundeskriminalamtes im Rechtshilfeverkehr mit Großbritannien u.a. Ländern des anglo-amerikanischen Rechtskreises
Übersendung von Staatenlose betreffende Mitteilung an das Strafregister.- Wegfall
- Archivaliensignatur
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Bundesarchiv, BArch B 141/91904
- Alt-/Vorsignatur
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Aktenzeichen: 9350/2-1
- Sprache der Unterlagen
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deutsch
- Kontext
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Bundesministerium der Justiz >> B 141 Bundesministerium der Justiz >> (9) Verteidigung und auswärtige Angelegenheiten >> (93) Internationale Interessengemeinschaften auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts und Privatrechts >> (935) Rechtshilfeverkehr mit dem Ausland.- Innerdeutsche Regelung >> Richtlinien für den Rechtshilfeverkehr mit dem Ausland in Strafsachen (RiVASt)
- Bestand
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BArch B 141 Bundesministerium der Justiz
- Provenienz
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Bundesministerium der Justiz (BMJ), 1949-
- Laufzeit
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1960-1961
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
-
30.01.2024, 14:23 MEZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Schriftgut
Beteiligte
- Bundesministerium der Justiz (BMJ), 1949-
Entstanden
- 1960-1961