Schriftgut

Richtlinien für den Rechtshilfeverkehr mit dem Ausland in Strafsachen (RiVASt): Einfügung der Nr. 106 a und zu Nr. 163; Änderung der Nr. 199 RiVASt

Enthält u.a.:
Abgabe der Erklärung gegenüber einem ausländischen Staat betr. Auslieferungsersuchen.- Regelung der Zuständigkeit
Erweiterung der Zuständigkeit des Bundeskriminalamtes im Rechtshilfeverkehr mit Großbritannien u.a. Ländern des anglo-amerikanischen Rechtskreises
Übersendung von Staatenlose betreffende Mitteilung an das Strafregister.- Wegfall

Archivaliensignatur
Bundesarchiv, BArch B 141/91904
Alt-/Vorsignatur
Aktenzeichen: 9350/2-1
Sprache der Unterlagen
deutsch

Kontext
Bundesministerium der Justiz >> B 141 Bundesministerium der Justiz >> (9) Verteidigung und auswärtige Angelegenheiten >> (93) Internationale Interessengemeinschaften auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts und Privatrechts >> (935) Rechtshilfeverkehr mit dem Ausland.- Innerdeutsche Regelung >> Richtlinien für den Rechtshilfeverkehr mit dem Ausland in Strafsachen (RiVASt)
Bestand
BArch B 141 Bundesministerium der Justiz

Provenienz
Bundesministerium der Justiz (BMJ), 1949-
Laufzeit
1960-1961

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Letzte Aktualisierung
30.01.2024, 14:23 MEZ

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Objekttyp

  • Schriftgut

Beteiligte

  • Bundesministerium der Justiz (BMJ), 1949-

Entstanden

  • 1960-1961

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