Archivbestand
Intersynodale Nordelbische Kirchenkommission (Nordelbien) (Bestand)
Bestandsbeschreibung: Die Intersynodale Nordelbische Kirchenkommission (INK) ist der entscheidende Wegbereiter des "Vertrages über die Bildung der Nordelbischen Ev.-Luth. Kirche" vom 21. Mai 1970 (kurz: "Nordelbienvertrag") zwischen den Landeskirchen Hamburg, Eutin, Lübeck und Schleswig-Holstein sowie der Landeskirche Hannover (bezüglich des Kirchenkreises Harburg) gewesen. Sie hat die Verfassung der Nordelbischen Kirche in den wesentlichen Strukturen mitgestaltet.
Der INK waren mehrere Verhandlungsabschnitte der beteiligten Landeskirchen über eine zukünftige Nordelbische Kirche seit 1953 vorangegangen. 1966 bis 1967 hatten die Kirchenleitungen der beteiligten Landeskirchen über die bisherigen Entwürfe beraten. 1967 wurden die Verhandlungen für gescheitert erklärt, weil man sich besonders bezüglich der Einteilung der bischöflichen Sprengel sowie der Anzahl und Struktur der Bischofsämter nicht einig werden konnte.
Den entscheidenen Impuls für eine Weiterführung der Gespräche gab der Präsident der Hamburger Synode, Hans Mestern, auf der Konferenz auf dem Koppelsberg am 2. Februar 1967. Er schlug vor, die Verhandlungsebene von den Kirchenleitungen auf die Synoden zu legen und eine intersynodale Kommission zu bilden. Dieser Vorschlag wurde sofort umgesetzt. Die einzelnen Landessynoden fassten entsprechende Beschlüsse und wählten ihre Vertreter für die INK. Ab dem 25. Januar 1969 beteiligten sich auch hannoversche Synodale an der INK. Am 10. Februar 1968 konstituierte sich die INK in Hamburg-Volksdorf. Die INK gab sich eine Geschäftsordnung und berief die Synodalpräsidenten der beteiligten Landeskirchen in den Vorstand. Ab 1969 wurde auch ein Vertreter aus Hannover in den Vorstand gerufen. Es wurde beschlossen, dass die Präsidenten der Synoden von Schleswig-Holstein und Hamburg jährlich abwechselnd den Vorsitz und dessen Stellvertretung halten sollten.
Der urprüngliche Auftrag der INK, einen rechtlich unverbindlichen Verfassungsentwurf zu erarbeiten, wurde von der INK selbst dahingehend erweitert, nicht nur die Bildung einer neuen Landeskirche, sondern auch die Grundzüge der zukünftigen Verfassung in Form eines Vertrages auszuarbeiten. Gleichzeitig formulierte die INK in ihrer Vorlage vom 29.11.1969 an die Synoden einen weiteren Grundsatz des künftigen Nordelbienvertrages und der anstehenden Neugestaltung der Verfassung: Die INK wollte zwar keine allgemeine Reform des kirchlichen Aufbaus einleiten, aber dennoch mit der Ausgestaltung der gesamten Kirche nach dem Kollegialprinzip den derzeitigen Entwicklungstendenzen Rechnung tragen.
Ergebnis der Arbeit der INK sowie ihrer Unterausschüsse war der "Nordelbien-Vertrag" vom 21. Mai 1970. Darin wurde die Bildung der Nordelbischen Ev.-Luth. Kirche als Körperschaft des öffentlichen Rechtes vertraglich geregelt. Als vorläufige Organe wurden die Verfassunggebende Synode, der Rat und die Synodalkommision geschaffen. Es folgten detaillierte Regelungen über Zusammensetzung und Aufgaben dieser Organe. Weiterhin entscheidend war die Anlage zu § 5 Absatz 2 dieses Vertrages: In ihr sind die "Grundsätze und Leitsätze für die Verfassung der Nordelbischen evangelisch-lutherischen Kirche" festgeschrieben. Sie gaben die Grundstruktur für die verfassungsmäßige Ausgestaltung der Abschnitte Gemeinden, Kirchenkreise, Sprengel, Bischöfe, Synode, Kirchenleitung und Kirchenamt.
Hiermit war der Auftrag der INK erfüllt und ihre Arbeit beendet.
Die Verfassung der Nordelbischen Ev.-Luth. Kirche trat am 1. Januar 1977 in Kraft.
- Bestandssignatur
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16.02 Intersynodale Nordelbische Kirchenkommission (Nordelbien) Intersynodale Nordelbische Kirchenkommission (Nordelbien) Intersynodale Nordelbische Kirchenkommission (Nordelbien)
- Umfang
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0,9 lfd. Meter
- Kontext
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Landeskirchliches Archiv der Ev.-Luth. Kirche in Norddeutschland (Archivtektonik) >> 1 Landeskirchen vor 2012 >> 16 Nordelbische Ev.-Luth. Kirche (1977-2012) >> 16.0 Verfassunggebende Organe
- Verwandte Bestände und Literatur
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Literatur: Lange, Hartmut: Die Nordelbische Evangelisch-Lutherische Kirche. Vorgeschichte und rechtliche Gliederungsprobleme, Kiel 1972.
Mestern, Hans A.: Entstehung der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche. In: Miterlebtes: Berichte aus fünf Jahrzehnten hamburgischer Geschichte, Hamburg 1979, S. 77-101.
Stenzel, Ulrich: Wie die Verfassung der Nordelbischen Kirche entstand. Materialien im NEK-Archiv helfen bei der Auslegung der Verfassung. In: Mitteilungen zum Archivwesen in der Nordelbischen Ev.-Luth. Kirche, Heft 34 (2006), S.19-26.
- Indexbegriff Ort
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Kiel
- Bestandslaufzeit
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1968 - 1973
- Weitere Objektseiten
- Provenienz
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Intersynodale Nordelbische Kirchenkommission
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Letzte Aktualisierung
- 16.10.2025, 12:16 MESZ
Datenpartner
Landeskirchliches Archiv der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Archivbestand
Entstanden
- 1968 - 1973