Urkunde

Der Abt Michael Brandis und der Konvent zu Wedinghausen (Wedinchusen) verpfänden dem Christopher Vehischen und seiner Frau Marien ihren Kotten zu Seidfeld (Setfelde) im Kirchspiel Stockum (Stochem), gelegen unter dem Schürberge. Der Kotten brachte dem Kloster jährlich zehn Schillinge an Pacht. Die Verpfändungszeit soll 25 Jahre dauern. Danach kann das Kloster den Kotten jährlich zu Martini mit 50 Talern wieder einlösen. Nach der Einlösung haben die bisherigen Pachtinhaber ein Näherrecht betreffs der Gewinnung. Sie dürfen während der Verpfändung vom Kotten nichts veräußern. Wenn einer der Eheleute oder ihrer Erben stirbt (da binnen diser zeidt das ehebette ... doidtzhalben gebrochen), darf der Überlebende sich nur mit Zustimmung des Klosters wieder verheiraten. Zeugen: Henrich Graes, Bürger zu Arnsberg, und Johan Roteler zu Kleinen Egypt, die ihre Unterschrift ankündigen. Die unterschriebene Ausfertigung nimmt das Kloster an sich. Die mit dem großen Abteisiegel besiegelte Ausfertigung erhalten die Eheleute. Gegeben 1572 Dez. 27 (am dage Johannis Evangeliste et apostoli).

Archivaliensignatur
A 118u, 776
Formalbeschreibung
Vermerke: Chirograph, Papier, deutsch, Unterschriften der Zeugen

Kontext
Kloster Oelinghausen - Urkunden >> 13. 1551 bis 1600
Bestand
A 118u Kloster Oelinghausen - Urkunden

Laufzeit
1572 Dezember 27

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Letzte Aktualisierung
09.01.2026, 11:21 UTC

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Objekttyp

  • Urkunde

Entstanden

  • 1572 Dezember 27

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