Sachakte

Eine Auseinandersetzung zwischen den beiden Maastrichter Bürgern Gottfried von der Molen und Friedrich Burchart um gegenseitige Forderungen war zunächst vor dem Offizial des Bischofs von Lüttich verhandelt, dann aber gütlich durch von den Kontrahenten benannte Schiedsrichter beigelegt worden. Beide Parteien hatten sich unter Einsatz ihrer Güter und ihres Hausrats als Kautionsleistung zur Erfüllung des Schiedsspruchs verpflichtet, Gottfried von der Molen vor Schultheiß und Schöffen des Brabantischen Gerichts zu Maastricht, Friedrich Burchart vor Schultheiß und Schöffen des dortigen Lütticher Gerichts. Den Appellanten zufolge soll Friedrich Burchart jedoch im Nachhinein unter Hinweis auf seine Stellung als Lütticher secretarius die Zuständigkeit des weltlichen Lütticher Gerichts zu Maastricht für seine Person geleugnet und die Erfüllung des Schiedsspruchs verweigert haben. Daraufhin habe er sich unter Zurücklassung seines Hausrats und seiner Ehefrau Oda nach Lüttich abgesetzt. Auf Drängen des Gottfried von der Molen hätten Schultheiß und Schöffen des Lütticher Gerichts zu Maastricht schließlich den Hausrat und die Mobilien des Friedrich Burchart inventarisiert und arrestiert. Friedrich Burchart soll im Gegenzug behauptet haben, sein Hab und Gut sei von Bürgermeister, Rat, Schultheiß und Schöffen der Stadt Maastricht ohne rechtliche Grundlage beschlagnahmt worden; er klagte deshalb vor Schultheiß und Schöffen der Stadt Huy auf Arrestierung der dort befindlichen Güter des an der Auseinandersetzung bis dahin unbeteiligten Maastrichter Kaufmanns Mattheis de Viseto. Das Gericht von Huy habe diesen Prozeß jedoch nach längerer Verhandlung an Schultheiß und Schöffen des Lütticher Gerichts zu Maastricht als zuständiges Gericht remittiert, das nun mit seinem Urteil die Arrestierung aufhob. Gegen dieses Urteil appellieren Bürgermeister und Rat der Stadt Maastricht an das RKG: Für die Inventarisierung und Arrestierung der Güter des Friedrich Burchart könnten weder einzelne Maastrichter Bürger noch Bürgermeister und Rat als Vertreter der Gemeinde haftbar gemacht werden. In den Prozeß einbezogen ist ferner die Appellation gegen pendente appellatione am RKG ergangene Arrestationsurteile der Gerichte von Zichen (Sichen) und Bilzen (Bilsen), bei denen Friedrich Burchart in ähnlicher Weise die Arrestation von dort befindlichen Gütern von Maastrichter Bürgern erreicht haben soll. Gegen die Lütticher Schöffen zu Maastricht ergehen am 17.6.1501 RKG-compulsoriales wegen Herausgabe der Vorakten; gegen den bis dahin nicht am RKG erschienen Appellaten erfolgt am 17.6.1501 eine Ladung auf die Acht. Gegen das Achtverfahren wendet der Appellat ein, daß die Fristversäumnis durch Verhinderung seines Anwalts und durch laufende Verhandlungen über eine gütliche Einigung begründet sei. Auf Bitten des Appellaten wird ein Beweisverfahren eingeleitet, dessen Zeugenaussagen 1509 in den Prozeß eingebracht werden.

Enthaeltvermerke: Kläger: Bürgermeister und Rat der Stadt Maastricht, (Bekl.: Mattheis de Viseto und andere Maastrichter Bürger) Beklagter: Friedrich Burchart, Maastricht bzw. Lüttich, (Kl.) Prokuratoren (Kl.): Lic. Christoph Hitzhofer 1501 Prokuratoren (Bekl.): Dr. Johann Rechlinger 1501 - Dr. Georg Ortholff 1501 - Dr. Valentin von Thurckheim 1501 Prozeßart: (Appellationis) Instanzen: 1. Lütticher Gericht zu Maastricht - 2. RKG 1501-1513 (1498-1511) Beweismittel: Acta priora des Gerichts von Zichen (Bl. 41-46). Dicta et depositiones testium, 1509 (Q 28). Acta priora des Gerichts von Huy (Bl. 209-246). Beschreibung: 5,5 cm, lose, 252 Bl., Q 1-30, Q 10-11 fehlen, zwischen Q 26 und Q 27 sind doppelt belegte Quadrangeln Q 1-6 eingeschoben, Q 29 wurde ins Protokoll eingeheftet; die Originalurkunden Q 6, Q 6a, Q 7-8, Q 12-14, Q 16 (doppelt) und Q 22-23 wurden der Akte entnommen. Mit dem Gericht von Zichen ist der bei Schwabe, Oberhof, II, S. 101 genannte Latenhof des Maastrichter St. Servatius-Stifts zu Zichen bei Zussen gemeint.

Archivaliensignatur
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland, AA 0648, 138 - M 1344
Alt-/Vorsignatur
Aktenzeichen: M 1344

Bestand
AA 0648 Reichskammergericht, Teil X: Prozessakten des Hauptstaatsarchivs Düsseldorf im Rijksarchief Maastricht
Kontext
Reichskammergericht, Teil X: Prozessakten des Hauptstaatsarchivs Düsseldorf im Rijksarchief Maastricht >> 12. Buchstabe M

Laufzeit
1501-1513 (1498-1511)
Provenienz
Dummy

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Letzte Aktualisierung
16.02.2024, 15:48 MEZ

Objekttyp


  • Sachakte

Beteiligte


  • Dummy

Entstanden


  • 1501-1513 (1498-1511)

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