Kapitel

Tit. IV. Von Erbschafften, wie solche durch letzten Willen, ab intestato oder durch Pacta erlanget werden.

Tit. IV. Von Erbschafften, wie solche durch letzten Willen, ab intestato oder durch Pacta erlanget werden.

Digitalisierung: Universitätsbibliothek Freiburg

Public Domain Mark 1.0 Universell

Sprache
Deutsch

Erschienen in
Beyer, Georg. - D. Georgii Beyeri Volckmannvs Emendatvs Renovatvs Das ist vollständige und neuerlich verbesserte Notariat-Kunst, oder Hand-Buch vor Advocaten, Notarien, Amts- und Gerichts-Schreiber

Erschienen
1763

Förderung
Deutsche Forschungsgemeinschaft
Letzte Aktualisierung
05.06.2025, 15:29 MESZ

Datenpartner

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Objekttyp

  • Kapitel

Entstanden

  • 1763

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