Archivale

Revers

Regest: Johann Georg Wannenwetsch, Sohn des Wilhelm Jacob Wannenwetsch von Kehl im Dorf ist mit Erlaubnis der Metzgerzunft zu Reuttlingen zur Erlernung des Metzger-Handwerks von Johann Georg jung Kalbfell auf 2 Jahre, Fasnacht 1724 bis dahin 1726, heut der Ordnung gemäss angedingt worden. Der Vater verpflichtet sich, dass sein Sohn, wenn er ausgelernt hat und freigesprochen ist, in Reuttlingen zwar noch knechtsweise zu dienen befugt sein, aber weder durch Heirat noch sonst irgendwie alldort Bürger zu werden trachten, sondern bei vorhabender Verheiratung sogleich aus der Stadt sich erheben und anderwärts sehen soll, es wäre denn, dass derselbe etwa eine Meisters-Witib heiraten würde. Auch sein Sohn hat sich festiglich verbunden, solches alles steif und ununterbrochen zu halten. Zu dem Ende haben sie sich eigenhändig unterschrieben. (Diese beiden Unterschriften fehlen aber).

Dorsal-/Marginalvermerke: Auf der Rückseite: Wofür ich 15 Kreuzer zahlt.

Archivaliensignatur
A 2 c (Zünfte) Nr. A 2 c (Zünfte) Nr. 2897
Formalbeschreibung
Beschreibstoff: Pap.
Sonstige Erschließungsangaben
Zeugen / Siegler / Unterschriften: vorhandene Unterschriften:
Joh. Caspar Weinmann, Metzgerzunftmeister
Beide Hüte +): Johann Georg Reichert und Ulrich Knapp, Oberrechner
Johann Jacob Kalbfel

Bemerkungen: +) Nach OA Beschr. (1893) II S. 124 = Hüter der Zunftrechte

Genetisches Stadium: Or.

Kontext
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18) >> Bd. 8 Zünfte Metzger
Bestand
A 2 c (Zünfte) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18)

Laufzeit
1724 Februar 22, Faßnacht

Letzte Aktualisierung
20.03.2025, 11:14 MEZ

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Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • 1724 Februar 22, Faßnacht

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