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Cap. XVII. Wie ein Nach-Richter müsse beschaffen seyn, und wessen Er sich denn zugetrösten

Cap. XVII. Wie ein Nach-Richter müsse beschaffen seyn, und wessen Er sich denn zugetrösten

Digitalisierung: Dresden SLUB, ZB

Public Domain Mark 1.0 Universell

Sprache
Deutsch

Erschienen in
Der Redliche Nach-Richter, Das ist: Kurtzer, so wohl auß der H. Schrifft als auch Juristischen Historischen und Chronologischen Büchern, wie ... auß der gesunden Vernunfft-Lehre genau hervor gesuchter Bericht und bindiger Beweiß, Daß Die Nach-Richter nicht Irregulares oder Unehrliche Leute seyn, Wie sie Von dem gemeinen Pöbel auß blossen Praejudiz und Vor-Urtheil dafür zum öfftern gehalten werden

Förderung
Deutsche Forschungsgemeinschaft
Letzte Aktualisierung
09.10.2025, 14:26 MESZ

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